Was passiert, wenn ich auf einem Privatgrundstück Parke?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das nennt sich dann „Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht“ und kann dir eine kostenpflichtige Abmahnung oder Unterlassungsklage einbringen. §§ 858, 862 BGB.

Du wirst je nach Arbeitsauftrag für den (privaten) Überwachungsdienst bzw der Programmierung der Überwachungskamera jedenfalls registriert und erhältst dann vielleicht eine mehr oder weniger freundliche Zahlungsaufforderung oder gleich ein Anwaltsschreiben mit der Androhung oder eine Mitteilung über die bereits erfolgte Besitzstörungsklage. Die Kosten sind in der Regel wesentlich höher als etwa ein Strafmandat, das Du von einem Amtsorgan auf öffentlichem Grund erhältst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt ganz darauf an was der Grundstückseigentümer dazu sagt.

Google mal nach Flurplan. Tim-online zb.

Da siehst du wo das Grundstück die Grenzen hat.