Was passiert, wenn eine Überweisung oder Abbuchung auf bzw. von einem bereits gelöschten Konto stattfindet?

9 Antworten

Die Bank darf nach Löschung weder Geld von diesem Konto überweisen, noch Geld auf dieses Konto vereinnahmen.

Daraus folgt, dass beide Fälle zurück gehen. Dein Arbeitgeber wird dann nach Rückbuchung mit Dir sprechen und deine neue Kontonummer anfragen. Macht natürlich kein gutes Bild.

Der Sportverein wird feststellen, das die Lastschrift zurückgegangen ist und dir Post schicken. Dies evtl. mit Gebühren für die Rücklastschrift etc.

Hieraus ergibt sich kein Nachteil bei der Schufa. Wenn Du deine Sachen aber nicht erledigst und es zu Mahnung und z.B. Einschaltung eines Inkasso Büros kommt, dann kann auch die Schufa informiert werden und das ist dann blöd. Besonders schnell sind hier einige Mobilfunkanbieter.

kevin1905  13.07.2016, 12:19

Besonders schnell sind hier einige Mobilfunkanbieter.

Daher immer sofort Kontakt aufnehmen und die Einmeldung in die Schufa vor gerichtlicher Klärung untersagen.

Auf einem gelöschten Konto kann nichts mehr verbucht werden. Folglich gehen alle Zahlungen und auch alle Lastschriften zurück. 

Normalerweise wirst du dann von den betreffenden Personen angeschrieben. Der Arbeitgeber wird nachfragen, was los ist und dein Sportverein wird dir eine Mahnung schicken.

Dabei passiert noch nicht viel. Wenn du die Mahnung dann aber weiter ignorierst, könntest du dir einen Mahnbescheid und auch noch einen negativen Schufa-Eintrag einfangen.

Was passiert dann?

Die Überweisung kann nicht ausgeführt werden und das Geld verbleibt beim Arbeiteber. Du bist in Annahmeverzug. Evtl. dir dadurch entstehende Kosten, gehen nicht zu Lasten des Arbeitgebers.

Es kommt zu einer kostenpflichtigen Rücklastschrift und du befindest dich in Verzug.

Gibt es negative Folgen für die Bonität bei der Schufa oder ähnliches?

Noch nicht.

.... bestimmt, wenn denn der Sportverein dahin jede Schuld melden kann. Sonst natürlich nicht.

Wer clever ist, kann beide Fälle vermeiden.

Du solltest eine Übersicht haben, wem Du alles eine Einzugsermächtigung gegeben hast. Nimm dazu die Kontoauszüge der letzten 2 Jahre zu Hilfe.

Teile der neuen Bank mit, um welche Vorgänge es sich handelt.

Diese setzt sich mit der alten Bank ins Benehmen und reguliert den Umzug der Lastschriften.

Potenzielle Überweiser auf Dein Konto, solltest Du selbst informieren.

Ich denke mal, dass dies eine recht übersichtliche Liste sein wird.

Günter