Was passiert, wenn der Brief an eine falsche Adresse gesendet wird?
Ich bin am 21.02 geblitzt worden. Der Anhörungsbogen wurde am 20.05 ausgestellt aber er traf bei uns erst am 24.05 ein. Zudem wurde der Anhörungsbogen an eine falsche Adresse gesendet, weil ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne. Wie kann ich der Sache jetzt entgehen? Die Behörde muss doch das Schreiben an meine richtige Adresse schicken..
14 Antworten
Du kommst nicht um das Zahlen rum. Du bist verpflichtet, dass Du Deine Adresse änderst. Hast Du das nicht getan, bekommst Du noch zusätzlich eine weitere Strafe.
Woher hat denn die Behörde die falsche Adresse?
Weil die Halterin in dieser Adresse wohnt und ich auch gewohnt habe. Seit einem Jahr bin ich aber komplett abgemeldet und habe auch eine schriftliche Bestätigung dazu.
Hat "die Halterin" dann die Adresse falsch angegeben? Den Brief bekommt immer zuerst der Halter. Dieser kann dann den Fahrer angeben oder eben einfach zahlen.
Oder die 3. Möglichkeit : nichts tun. Was ihr gutes Recht ist. Sie hat nichts angegeben. Das ist der Fehler seitens der Behörde. Dies werde ich gegen sie ausnutzen, weil die Zustellung unwirksam ist.
Die Zustellung ist nicht unwirksam, das ist Quatsch. Du hast den Brief ja.
Nichts tun ist nciht so gut. Dann kommt nämlich eine Mahnung und dann die nächste.
Ich wohne wo anders und bin dort auch angemeldet. Die Behörde schickt es an die falsche Adresse. Bin ich der Schuldige? Nö
Jetzt hast Du den Brief ja und kannst auch zahlen.
Nein habe ich nicht.
Wie? Ich denke, Du hast den Brief?
Nö er wurde an meine Eltern zugestellt und nicht an mich. Mit meinen Eltern habe ich kein Kontakt und die sind auch nicht verpflichtet den Brief mir zu übergeben.
Das ist zwar richtig, aber sie müssen ja auf diesen Brief reagieren. Der Bußgeldbescheid geht ja an den Fahrzeughalter. Dieser muss dann ja mitteilen, wer gefahren ist. Du hast Dich demnach nicht umgemeldet.
Omg. Was für Menschen es bei gf gibt..
Ja, schon unglaublich.
Ja, dich zum Beispiel!
Lach, das wäre noch schöner. Mit Nichtstun nicht zahlen müssen. Tut deine Mutter nichts, muss sie zahlen. Dann wird sie aber das Auto vermutlich nicht mehr dir zur Verfügung stellen!
er wurde an meine Eltern zugestellt
an die Halterin, die Mutter - ein Anhörungsbogen - damit steht fest dass Mutter nicht gefahren ist - ihre Personalien MUSS Sie angeben - die Mutter kann den FE als Fahrer angeben - dann kommt das Schreiben zu Ihm
wurde dem FE mehrmals mitgeteilt, er rafft es nicht. der Anhörungebogen unterbricht die Verjährung und wurde regelkonform erstellt.
wo der FE wohnt spielt keine Rolle, die Bußgeldstelle hat die Halteradresse, das reicht.
Will FS aber nicht verstehen. Ist einfach zu sehr in den eigenen Gedanken verfangen, kann nichts anderes aufnehmen.
Wenn deine Mum als Halterin eingetragen ist, ging der Brief an die richtige Adresse, also musst du, oder deine Mum, zahlen.
Ist ja nicht deren Aufgabe, anhand des Bildes zu erkennen, dass du das warst u dich ausfindig zu machen.
Du machst es dir viel zu einfach!
Der Brief wurde an den Halter des Fahrzeuges zugestellt und ist daher wirksam!
Erst wenn deine Mutter angibt, wer der Fahrer ist, kann der Brief an dich zugestellt werden.
Deine Mutter hat ihn aber an dich weiter gereicht, daher kannst du jetzt entweder zahlen oder dich als Fahrer zu "outen" und dann die Rechnung zahlen
Wenn die Daten stimmen, ist m.M. nach die Sache verjährt. Entweder wird dir innerhalb 3 Monate ein Bussgeldbeschei zugeschickt oder Ende.
Ein zugestellter Anhörungsbogen würde die Verjährung unterbrechen. Da er erst nach Verjährung zugestellt wurde, solltest du die Einrede der Verjährung anführen.
Selbstverständlich auf eigenes Risiko 😎
Nochmal der Link:
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Zudem wurde der Anhörungsbogen an eine falsche Adresse gesendet, weil ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne
WER hat das zu verantworten? DU hast dich nicht umgeldet - bzw. kein Nachsendeauftrag bei der Post beantragt
damit ist ebenfalls eine Unterbrechung der Verjährungsfrist verbunden
Ich habe mich umgemeldet!!!!
nur im Ausweis? auch die Zulassungsbescheinigung I muss entsprechend umgemeldet werden. DAS wird nicht von dir gemacht worden sein. NUR mit Ausweis ist es nicht getan
Aber nicht das Fahrzeug .. d.h. es droht auch noch eine Anzeige wegen Verstoss gegen die Pflicht das Auto umzumelden.
Und Verjährung tritt sowieso nicht ein wenn der Bussgeldbescheid an die Adresse die du angemeldet hast, versendet wurde.
Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen. Und nein es wurde nicht an meine angemeldete Adresse verschickt sonden an eine alte wo ich bereits abgemeldet bin.
Versteh ich nicht .. wenn die Mutter als Halter gemeldet ist, was hast du - rechtlich - damit zu tuen.
Und wenn du ihn jetzt auf dich umgemeldet hast, schuldest du die Kfz Steuer ab Zeitpunkt der Ummeldung, mit den Schulden deiner Mutter hast du nichts zu tuen.
Das habe ich aber. Trotzdem schickt die Behörde die Mitteilung an die falsche Adresse.