Was passiert bei überprüfung einer bedarfsgemeinschaft? HILFE! :(
die arge hat mir angedroht mich anzuzeigen und meine leistungen einzubehalten sowie alles schon gezahlte zurückzuverlangen,
ich lebe mit meinem Ex freund noch! in einer gemeinsamen wohnung sehen uns aber so gut wie nie da er nachts arbeitest, tagsüber schläft und ich abends weg bin. ich habe bis jetzt noch keine wohnung gefunden,da die wohnungsgesellschaften und vermieter ungerne alg2 empfänger nehmen. ich bin halbwaise und meine mutter liegt seit einem jahr im krankenhaus da sie einen schlaganfall hatte. als "nach hause" ziehen kommt auch nicht in frage.
jetzt hat mein sachbearbeiter für diese woche einen besuch vom aussendienst bei uns angeordnet um unsere "bedarfsgemeinschaft" zu überprüfen. -welche vorkehrungen muss ich treffen`? (klamotten trennen... usw?) -welche konsequenzen können mich erwarten??
sorry für die grammatikfehler aber ich schreibe unter trähnen :(
9 Antworten
Lies Dir das hier durch, dann weißt Du mehr darüber, wie Du Dich beim Hausbesuch verhalten solltest: http://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm
Hier steht auch ein Kapitel über Hausbesuche drin: http://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
Zuerst einmal: cool bleiben, nicht einschüchtern lassen!
Der Sachbearbeiter darf weder in euren Kleiderschrank schauen, noch euren Kühlschrank überprüfen.
Zudem solltest du einen Bekannten oder Freund dabei haben, in dessen Anwesenheit die ganze Überprüfung stattfinden kann.
Lebt ihr unter einem Jahr zusammen, so darf die ARGE nur dann eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn "objektive" Gründe dafür sprechen, z.B. wenn ihr ein gemeinsames Kind und/oder gegenseitige Kontovollmachten habt.
In dieser Einjahresfrist, muss innerhalb der Wohnung der Lebensraum mitnichten strikt getrennt sein, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dieses Jahr dazu dient, auszuprobieren, ob ihr überhaupt zusammen leben könnt. D.h. innerhalb dieses ersten Jahres dürft ihr in einem Bett pennen und auch gemeinsam Essen kochen, ohne dass sich daraus automatisch eine BG konstruieren lässt. Von entscheidender Bedeutung ist, dass ihr keinerlei gegenseitige Kontovollmachten besitzt und versichert, dass ihr nicht bereit seid, euch gegenseitig zu unterstützen.
Nach einem Jahr wird die ganze Sache etwas schwieriger, da nun die ARGE qua Gesetz eine BG unterstellen darf. Hier würde dann tatsächlich auch die räumliche Trennung notwendig, um zu belegen, dass ihre keine BG bildet.
Völlig problemlos wäre es, wenn dein Ex schon eine neue Freundin hat, denn dan wäre die notwendige Unterstellung einer auf Dauer angelegten Beziehung von vorneherein obsolet.
Wie gesagt: mach dir immer klar, dass die Sachbearbeiter - GEZ-like - wie bellende Hunde sind, die nicht beißen ohne Weiteres beißen können.
Wichtig sind: Neutraler Zeuge, Protokoll anfertigen, nichts zugeben oder abstreiten.
eigenes fach im kühlschrank, eigene pflegemittel, eigene zimmer mit eigenen schränken...usw. waschmaschine könnt ihr zusammen nutzen. stellt sich heraus, dass ihr keine bedarfsgemeinschaft seid, muss die pflicht des unterhaltes geprüft werden...solltet ihr als paar zusammen leben.
wenn du angegeben hast das du da alleine wohnst bist du am ar... die arge intersiert es nämlich nicht ob ihr euch da noch seht oder nicht und all die anderen punkt edie du da aufgeführt hast
ergo erhälts nur du unterstützung? wenn dem so ist braucht jeder n extra bett und einen eigenen raum. auch im kühlschrank müsst ihr eure sachen getrennt aufbewahren.
schau dir auch den link den Lotta1 gepostet hat durch
Es darf ncihts darauf hinweisen, daß Ihr irgend etwas gemeinsam benutzt. Sieh zu, daß alles getrennt gelagert wird und Ihr auch nicht in einem Raum schlaft.
ich habe eine wohngemeinschaft angegebendamals als ich den antrag gestellt habe