Was passiert bei Krankheitsfall bei Nachschreibearbeit?
Hallo, ich wollte mal Fragen was passiert, wenn man bei einer Arbeit, die durch den schlechten Notenschnitt Nachgeschrieben werden muss, Krank ist.Wird dann die Note eingetragen, die man geschrieben hatte oder muss man dann die Nachschreibearbeit nachschreiben?
4 Antworten
Bei uns in Österreich zu meiner Schulzeit (Matura 2011) war es so, dass wenn mehr als die Hälfte der Klasse negativ waren, eine Schularbeit (DE: Klausur) nachgeschrieben werden musste. Wenn ein Schüler beide Schularbeiten schrieb und die erste Schularbeit war ein 5er (6er gibts bei uns in AT nicht) und die zweite SA war ein 4er, dann zählte der 4er, sprich die bessere SA.
Umgekehrt ist es genauso der Fall d.h. wenn man vorher einen 3er hatte und danach einen 4er oder gar einen 5er dann zählte die bessere SA, sprich der 3er. Wenn man vorher positiv war und man die Wiederholungsschularbeit nicht nachschreibt aufgrund von Fehlen, dann musste man die WiederholungsSA nicht nachschreiben.
Wenn man negativ war dann natürlich schon. Ich glaube aber es kommt auf den jeweiligen Lehrer an. Jeder Lehrer regelt das anders. Manche lassen dich aus Kulanz dann nachschreiben, wenn du bei der ersten SA negativ warst, andere wiederrum nicht. Solltest du vorher positiv gewesen wirds noch schwieriger. Frage am besten deinen jeweiligen Lehrer und deinen Klassenvorstand (DE: Tutor). Die wissen das besser als wir. ;)
Kommt evtl. auf das Bundesland an. Aber in der Regel wäre es dann so, dass du da keine Note hast, weil nicht mitgeschrieben. Wenn die Note wichtig wird, dann bekommst du eigentlich einen weiteren Termin um die Arbeit nachzuholen.
Je nach schule unterschiedlich aber deine Lehrerin oder dein Lehrer ist nicht verpflichtet die Arbeit mit dir nachzuholen.
Man muss die Nachschreibearbeit nachschreiben.