Was muss in einer Abmahnung, bei Mietrückstände, stehen?

8 Antworten

So steht es nicht bei mir. Zwar das ich Mietschulden habe und ich dafür sorgen soll das die Miete pünktlich kommt. Mehr nicht

Du bist also Mieter/in.

Es gibt überhaupt keine Vorschrift, was in einer solchen Abmahnung stehen muss. Es ist nämlich gar keine Abmahnung vorgeschrieben. Das ist auch nicht nötig, denn der Termin für die vollständige Zahlung der Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag und aus dem Gesetz.

Wenn Du also jetzt in Mietrückstand geraten bist, braucht Dich der Vermieter nicht abzumahnen. Er kann einfach den nächsten Monat abwarten. Kommt dann die Miete wieder nicht bis spätestens zum dritten Werktag des Monats, schickt er Dir gleich die fristlose Kündigung.

Wenn Du nur teilweise nicht gezahlt hast und im nächsten Monat wieder nicht und irgendwann erreicht der gesamte Rückstand 2 Monatsmieten, bzw. überschreitet den Betrag, erhältst Du ebenfalls die fristlose Kündigung.

Zahlst Du grundsätzlich mal komplett, mal nur teilweise, mal überhaupt nicht, riskierst Du zwar nicht gleich eine fristlose Kündigung, aber eine fristgerechte:

§573 BGB: ...wenn

1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

In diesem Fall ist es jedoch für den Vermieter von Vorteil, wenn er Dich vorher abgemahnt hat. Auch hierfür gibt es keine genaue Textvorgabe. Damit eine Abmahnung jedoch einigermaßen rechtssicher ist, ist der Grund der Abmahnung zu benennen, dann vielleicht noch eine Frist in dem Fall zur Zahlung, die Aufforderung, das gleiche nie mehr wieder zu tun, also künftig pünktlich zu zahlen und die Androhung von Konsequenzen, also in diesem Fall die fristlose oder fristgerechte Kündigung.

Aber denk daran: Rechtliche Spitzfindigkeiten greifen bei Mietrückstand normalerweise nicht. Die wichtigste Pflicht des Mieters ist es, die Miete pünktlich zu bezahlen. Wird diese vernachlässigt, wird es brandgefährlich.

Betreff: Mietverhältnis über die Wohnung in der……..straße……(Geschosszahl rechts/ Mitte/ links) in………(Ort) / Verzug mit Mietzahlungen, 1. Mahnung

Sehr geehrte Frau……….., sehr geehrter Herr……………,

gem. §…….unseres Mietvertrages vom…….über die o. g. Wohnung sind Sie zur Zahlung einer monatlichen Bruttowarmmiete einschließlich Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von EUR…….verpflichtet. Die Miete ist gem. §………..des Mietvertrages monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen.

Trotz Fälligkeit konnte ich für den Monat………….nur einen Zahlungseingang in Höhe von EUR……….und für den Monat…….nur in Höhe von EUR ……feststellen.

Ich fordere Sie daher auf, die rückständige Miete vollständig spätestens bis zum…………auf folgendes Konto zu überweisen und die künftigen Mietzahlungen wieder pünktlich und vollständig spätestens am dritten Werktag eines Monats im Voraus zu leisten.

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

Kreditinstitut:

Sollte dies nicht geschehen, riskieren Sie den Bestand des Mietverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

____________________________

(Unterschrift(en) des/der Vermieter)

bluemel08 
Fragesteller
 11.11.2015, 16:43

So steht es nicht bei mir. Zwar das ich Mietschulden habe und ich dafür sorgen soll das die Miete pünktlich kommt. Mehr nicht

singinbird  11.11.2015, 16:45
@bluemel08

dann verstehe ich deine frage nicht.

anitari  11.11.2015, 17:49
@bluemel08

Zwar das ich Mietschulden habe und ich dafür sorgen soll das die Miete pünktlich kommt. Mehr nicht

Das ist doch noch freundlich. Eine Mahnung oder Abmahnung ist eigentlich nicht nicht nötig. Ab dem 4. Werktag des Monats ist der Mieter automatisch im Rückstand.

So steht es nicht bei mir. Zwar das ich Mietschulden habe und ich dafür sorgen soll das die Miete pünktlich kommt. Mehr nicht.

Das reicht völlig aus.

Ausstehende Miete bzw. verspätete Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden; aber es ist besser für den Vermieter wenn er das macht.

Das ist ja noch ein recht freundlicher Brief des Vermieters.

Zahle die Miete pünktlich und sehe zu das die Mietschulden bezahlt werden.

Bist Du Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich gibt es hier keine gesetzlichen Vorschriften. Es muss letztendlich nur der Grund der Abmahnung benannt sein sowie eine Frist zur Beseitigung des Abmahngrundes gestellt werden. In deinem Fall wäre das eine Zahlungsfrist.

Zusätzlich sollte natürlich auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden, wenn Zahlungen weiterhin ausbleiben (Kündigung des Mietverhältnisses).

Mietpartei mit vollem Namen und voller Anschrift

Datum der Abmahnung

Höhe des gesamten Mietrückstandes,

Spezifikation, für welche Monate die Miete im Rückstand ist

Fristsetzung, also Datum, bis wann die Rückstände ausgeglichen werden müssen.