Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich eine Sammlung von Rezepten als Buch drucken lasse?
Sollte ich einen Hinweis dazuschreiben? Wie viele dürfte ich maximal drucken? Die Rezepte wurden aus unterschiedlichen Quellen gesammelt und die Zubereitungstexte übernommen.
7 Antworten
1.) Wenn du dein Werk an eine Druckerei gibst, um es drucken zu lassen, dann gibt es dafür überhaupt keine Vorschriften. Das ist komplett deine Privatsache.
Du gibst einen Auftrag an die Druckerei; du bezahlst dafür, bekommst dann die gedruckten Bücher - fertig.
2.) Wenn du die Bücher jedoch, kommerziell veröffentlichen willst – also verkaufen – das ist dann natürlich etwas ganz anderes!
Dann musst du selbstverständlich die entsprechenden rechtlichen Vorgaben beachten z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte,...
Dann stellt sich aber sowieso erst mal die Frage, über welchen Veröffentlichungsweg du das versuchen willst und welche Regeln da jeweils gelten.
3.) Also als erstes ist die grundsätzliche Frage zu klären, was du mit den Büchern planst:
Private Nutzung oder kommerzielle Veröffentlichung?
Unendlich viele! So viele du willst und so viele du bezahlen kannst. Das Drucken Lassen ist deine Privat-Sache!
NUR wenn du die Bücher KOMMERZIELL VERKAUFST, dann ist es keine private Nutzung mehr.
Hab ich doch in meiner Antwort ganz deutlich erklärt!
Ich weiß, dass ich auch durch eine unentgeltlich erbrachte Dienstleistung in den kommerziellen Bereich rutschen kann.
Du solltest dich mal klarer ausdrücken, was du da wirklich planst! Bislang hast du nur vom „Drucken“ gesprochen!
Und jetzt erwähnst du eine „unentgeltlich erbrachte Dienstleistung“. Sollen wir etwa Rätsel raten, was du meinen könntest?
Ein Exemplar an eine Freundin zu verschenken wäre bestimmt noch in einem privaten Rahmen. Je mehr Leuten ich ein Exemplar des Buchs schenke, desto eher erkennt ein Richter darin den Charakter einer unentgeltlich erbrachten Dienstleistung.
Der springende Punkt ist das "kommerziell" nicht mit "verkaufen" gleichzusetzen ist. Ich bin mir nicht sicher was es für mich bedeutet wenn jemand meine Rezeptsammlung vervielfältigt auf der dann mein Name steht.
Kann ich mich in der gedruckten Version mit einer kleinen Bemerkung absichern?
Hab ich doch in meiner Antwort ganz deutlich erklärt!
Nein, da nicht nur die kommerzielle Verwendung den entsprechenden Richtlinien unterworfen ist, sondern auch eine unentgeltliche Verbreitung über den privaten Rahmen hinaus.
Plagiate?
Das Buch bekommt natürlich keine ISBN und ist rein privat.
Dann wären mir keine rechtlichen Konsequenzen bekannt. Du sagst ja nur, mach auf Infozetteln ein Buch für mich. Mehr nicht, oder?
Es ist komplett ohne Bilder. Also Seitenweise Zutatenliste und jeweils die Zubereitungsanleitung. Streng genommen geklaut aus vielen verschiedenen Quellen und gebunden als ein Buch. Ich frag mich ob ich ausdrücklich dazuschreiben sollte „Nur für den Privatgebrauch“ und wie viele Kopien es sein dürfen. Darf ich z.B. 5 Exemplare an gute Freunde verschenken?
Wenn du es veröffentlichen willst, mußt du alle Quellen angeben und auch die Erlaubnis der Rechteinhaber einholen.
Und bis wann ist es noch privat?
Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Für Dich privat darfst Du das machen. Gar kein Thema. Wie viele "privat" sind, das entscheidet im Zweifel ein Richter. Also, wenn Du zum Beispiel eine weitverzweigte Verwandtschaft hast und jedem der 250 Verwandten eines gibst, dann wird es eng ...
Hinweise, woher das ist, bringen da gar nicht, das ist eher eine "Geständnis".
Ich dachte eher an einen Hinweis der die private Nutzung klarstellt. Ich bekomme ja ein Problem wenn die gute Freundin dieses Buch vervielfältigt.
Nein, dann bekommt die gute Freundin das Problem. Abgesehen davon, dass es keine private Nutzung ist, der guten Freundin das Buch zu geben. Also, bei einer Freundin wäre das noch im Rahmen, aber ab der zweiten kann es schon Ärger geben.
Ansonsten ja: Das kann man natürlich einbauen.
Strafbar wird es in dem Moment, wenn du damit Geld verdienst!
Oder auch wenn die Sachen als deins bezeichnest.
Ansonsten ist es nur "Respektlos" den Leuten gegen über, wenn du keine Quellenangaben machst.
Wenn du es nur für dich, Familie und Freund druckst, ist das kein Problem ;)
Soweit ich mittlerweile in Erfahrung bringen konnte, darf ich Zutatenlisten und Mengenangaben schamlos kopieren.
Wenn ich die Zubereitungsanleitung in eigenen Worten formuliere und es auf die reine Handlung reduziere, darf ich die auch verwenden.
Das einzige was jetzt ein Problem sein könnte ist die Komposition von verschiedenen Rezepten. Die wird auch als schöpferische Leistung anerkannt. Also darf ich nicht zu viele Rezepte aus einer Quelle übernehmen.
Wenn ich nichts übersehe könnte ich so sogar das Buch unter eigenen Namen veröffentlichen. Jetzt verstehe ich warum es so viele Kochbücher da draußen gibt. ^^
Und wie viele Bücher kann ich privat drucken bevor es nicht mehr rein privat ist?