Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus an Monteure oder Handwerker vermieten möchte?
Guten Morgen zusammen,
ich plane, mein Haus in welchem ich nicht wohne, an eine Zeitarbeitsfirma zu vermieten. Ich wurde hierzu angesprochen (über nen Nachbarn, der ebenfalls 2 Räume an diese Fa. quasi vermietet hat).
Da die Firma von seinem Kumpel in unserer Stadt noch Wohnraum sucht, rief er mich zuletzt an. Es handelt sich um 4 Männer, die ab Mitte Januar kommenden Jahres bei ihm eingesetzt sind. Wie lange die Leute bleiben, weiss er noch nicht. Es könnten 2,3 Monate sein oder auch das ganze Jahr. Vielleicht wechseln die Leute auch zwischenzeitlich. Ich würde jedoch an die Zeitarbeitsfirma "vermieten" (je nach Bedarf). Ich stelle somit nur den Wohnraum, Reinigung und Handtücher/Bettwäsche, es wird aber kein Frühstück oder ähnliches serviert.
Muss ich zum Jahresende nur die Erträge in meiner Steuererklärung angeben (inkl. absetzbare Dinge) ? Oder muss ich ein Gewerbe anmelden und das ganz anders machen ?
Kann ich meinen Lohnsteuersatz auch von den "geplanten" Mieteinnahmen abziehen, um auf meinen netto Erlös zu kommen oder wie wird das gerechnet ?
Ich danke bereits vorab für Eure Hilfe!
Gruss, Dani
4 Antworten
ok, danke erstmal für die Info. "Normal" vermieten möchte ich eigentlich nicht, da ich im Bekanntenkreis bereits zuviele schlechte Erfahrungen gemacht habe. Das ging teilweise bis zur Klage, etc.
Wenn ich auf diese Art und Weise mein Haus vermietet bekomme, ist das schon ok. Ich muss zum Haus noch sagen, dass es kein Neubau ist. Das Haus ist aus den 60ern, vor 10 Jahren modernisiert und steht seit einem Jahr leer.
Wenn ich mir auf diese Art und Weise ein wenig Geld verdienen kann, um in 2 oder 3 Jahren die Fassade streichen zu können oder ähnliches, genügt mir das bereits.
Kann noch jemand etwas zur Höhe der Steuern sagen ?
Danke nochmals !
Du gibst die Einkünfte als "Einkünfte aus vermietung und verpachtung" an. Kannst aber alle entstehenden Kosten für die Hütte absetzen, also auch Möbelkauf, Reinigung, HAusmeisterdienste etc.
Einkünfte sind zu versteuern! Ob allerdings der Gedanke der Vermietung an "Monteure" so pricklend ist, bleibt abzuwarten! Belibt zu hoffen, dass Sie die Räumlichkeiten später nochmal ohne allzugroßen Sanierungsaufwnd "normal" vermieten können!
ja klar. einkünfte aus vermietung und verpachtung musste angeben.