Was meint das Gericht, wenn es ein "Verfahren abgibt"?
Meine Ex-Vermieterin wollte mich verklagen (Streit um Nebenkosten); daraufhin erhielt ich ein Mahnbescheid, welchem ich gänzlich widersprach. Heute, fünf Monate später, erhalte ich Post vom Gericht, das jenes Verfahren abgegeben wurde. Was heißt das nun ? Abgegeben = Eingestellt ???
5 Antworten
dass nun ein anderes Gericht zuständig ist
Das Zentralamtsgericht für Mahnbescheide gibt bei einem Widerspruch des Schuldners die Angelgenheit an das für den nun anstehenden Prozess zuständige Amtsgericht zur Eröffnung des Verfahrens gegen Sie weiter. Ab jetzt wird es für Sie bis zu einem Urteilsspruch schon aufgrund der Verfahrenskosten, zu deren Vorauszahlung das Gericht Sie in den nächsten Tagen auffordert, erst einmal teuer.
A) Wer hier im Recht ist, entscheidet das Gericht.
B) Es handelt sich um einen Vorschuss. Hat der Widerspruch in der Hauptverhandlung Erfolg, ist dieser Vorschuss vom Antragsteller zu erstatten.
Lebe aber nur von Grundsicherung. Und nun ?
Um eins richtig zu stellen. Der Antragsteller (hier die Vermieterin) muss hier weitere Gerichtskosten einbezahlen, damit das Verfahren überhaupt weiter geführt wird (nicht der Antragsgegner). Derjenige, der dann den Prozess verliert, hat dann alle Kosten zu tragen.
Nein. Die hälftigen vorzustreckenden Kosten gehen zu Lasten des Gegners bis zur Urteilsverkündung.
"FordPrefect" also da liegst du richtig falsch. Denk doch mal logisch, welcher Gegner zahlt vor Urteilsverkündung die Hälfte der Gerichtskosten????????? Wo hast du diesen Unsinn her? Bei MB-Antrag ist eine Gerichtsgebühr zu entrichten, sobald der Gegner Widerspruch einlegt müssen weitere GK vom Antragsteller bezahlt werden, sonst wird das Gericht nicht weiter tätig. Bei Klageeinreichung sind gleich drei volle Gerichtskosten vom Kläger zu bezahlen, sonst wird die Klage gar nicht zugestellt.
Gerichtskosten zahlt immer der, der einen Antrag stellt oder eine Klage schreibt etc. Also die Antragsstellerin, im streitigen Verfahren dann Klägerin genannt.
Wenn der Antragsgegner den Prozess verliert, dann muss die Klägerin die Kosten vom Gericht festsetzen lassen und dann erst muss der Antragsgegner zahlen.
BS3BM hat also völig recht ;)
Stimmt. Ich verwechsle hier die Einstellung des Verfahrens mit der Klageerhebung! Denn wenn der Antragsgegner beim MB die Zahlung durchführt, ehe das Hauptsacheverfahren überhaupt stattfindet, wird das Verfahren eingestellt gegen Gebühr (Zurücknahme des Widerspruchs).
Nein, im Gegenteil. Das Mahngericht, bei dem die Antragstellerin den Mahnbescheid beantragt hat, hat aufgrund des erfolgten Widerspruchs das verfahren jetzt an das zuständige Amtsgericht (m.W. üblicherweise das am Sitz des Antragsgegners) abgegeben. Ab sofort ist daher dieses AG für alle weiteren Schritte zuständig; demnächst wird daher ein Verfahrenskostenvorschuss per Bescheid eintrudeln. Selbige Vorschusskosten werden ggfs. bei einem Erfolg des Widerspruchs im Verfahren selbst dem Antragsteller auferlegt und somit wieder erstattet.
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist immer das Gericht zuständig, wo sich die Mietwohnung befunden hat bzw. befindet. Mahnbescheide werden inzwischen nur noch bei den zentralen Mahngerichten gestellt, die diese dann bei Widerspruch an das zuständige Gericht abgegen. Dort wird das Verfahren dann fortgeführt.
@BS3BM: Das mit den Mahngerichten ist klar; die Frage der Zuständigkeit des jeweiligen AG war mir so aber bislang nicht bekannt. Danke!
das das verfahren nun sache von einem anderen gericht ist weil das zuvor nicht weitergekommen ist, zu dumm war, ...
ok, danke
diese Aussage ist schlicht falsch. Das Verfahren wird abgegeben weil das vorherige nicht (mehr) zuständig ist. Dies ist bei einem Mahnverfahren welches ins streitige Verfahren übergeht immer der Fall.
ich bin kein richter ;D
... nicht nur das nicht!
ja dann schreib nicht so einen Quatsch, wenn du keine Ahnung hast!
Der Mahnbescheid ist von dem Amtsgericht in dem Gerichtsbezirk des Gläubigers, deiner Vermieterin, dabei gibt es spezielle Mahngerichte . Für das streitige Verfahren nach dem Widerspruch ist aber das Gericht zuständig, in dem die Wohnung liegt. Das Mahngericht führt nicht das streitige Verfahren durch.
Abgegeben heißt also nciht eingestellt, sondern an das andere Gericht verwiesen, weil das vorherige nciht mehr zuständig ist!
Also muß ich,obwohl unschuldig, Kosten tragen ? Frechheit