was können wir tun und was hat dies zu bedeuten?
Hallo bekommen ambulante hilfe vom Jugendamt seit 2010 die angeblich aufgrund entwicklung verzögert unsere kinder und wohnsituation,Themen schwer zu besprechen nicht mehr laut dem Jugendamt ausreicht. jetzt hat das gericht eine Meldung bekommen, schutzauftrag bei kindeswohlgefährdung.es ist ein langer brief, alles zu schreiben wär jetzt zuviel.was ich nur nicht verstehe und zwar:da stejt ambulante Hilfe reicht nicht mehr aus so das eine stationäre Unterbringung der kinder in pflege Familien bzw wohngruppen vorgeschlagen wird zumindest für die Dauer bis die Eltern die whg kindersicher haben u sich fundiertes Wissen über die kindliche Entwicklung anggeignet haben.Hier könnte die Anbindung an eine Erziehung Beratung stelle förderlich sein und vor allem ein zuverlässiger und unterstützter Umgang dee Eltern mit ihren Kindern .was hat das zu bedeuten Anbindung erziehungsstelle und alles? sollte auch ein Einwirken des Gerichts die Eltern nicht zur Annahme fer vorgeschlagenen Hilfe bewegen so ist nach Auffassung des Jugendamts durch das Gericht zu prüfen ob die vorraussetzngen nach Paragraph 1666 zum eingriff in das elterliche sorge recht gegeben sind.was sol das heißen der ablauf? ganz unten steht noch die Erstellung eines erziehungsfähigkeitsgutachten wird empfohlen geht ein Gutachten auch so dass die kinder bei einem sind? wir haben jetzt in grössere Stadt schöne Wohnung gefunden vier zimmer und ich mache alle Förderungen weiter in der anderen stadt die ich besorgt hab für meine kinder.ich habe Widerspruch auch gemacht u ein anwalt wollen wir auch noch nehmen.
4 Antworten
Das bedeutet, dass ihr offensichtlich bisher schlecht mit dem Jugendamt zusammengearbeitet hat. Ihr sollt an eine Erziehungsberatungsstelle "angebunden" werden. D.h. dort regelmäßig, im allgemeinen einmal in der Woche Termine machen, um in Erziehungsfragen beraten zu werden.
Wenn ihr die HIlfen des Jugendamtes weiterhin nicht zuverlässig in Anspruch nehmt, dann werden die Kinder in Obhut genommen, da das Jugendamt das Kindeswohl gefährdet sieht.
Offensichtlich ist jetzt 5 vor 12 und ihr solltet langsam mal in die Gänge kommen. Das Jugendamt macht das alles nicht aus Spaß, sondern um eure Kinder zu schützen.
Und nochmal: in eine andere Stadt abzuhauen, bringt euch gar nichts. Eher eine noch schnellere In Obhutnahme eurer Kinder.
Ein Anwalt kann euch da auch nicht helfen.
Wir haben es so verstanden wenn wir mit stationäre Unterbringung nicht einverstanden sind dann gibt's ein Gutachten wo geprüft wird denke so zu verstehen.nur dürfen die Kinder im Haushalt bleiben während dem Gutachten? Jemand sagte mir neun u die von Familie Hilfe die das leitet sagte ja in meisten Fällen ja.die war aber gestern nicht von der Familie Hilfe.wisst ihr das ob die Kinder im Haushalt bleiben könn?
Das heißt, dass deine Kinder in eine Pflegefamilie oder Erziehungsstelle komme, du aber noch Kontakt haben darfst. Offensichtlich hast du die Auflagen des Jugendamt nicht ausreichend erfüllt. Nun ist zu spät
Das bedeutet, dass das JA beabsichtigt das Kind / die Kinder in Obhut zu nehmen.
Und Ihr solltet Euch schnellstens ! von einem Fachanwalt beraten lassen. Und zwar möglichst bevor ein Gutachten erstellt wird.
Wie oft willst Du das noch fragen? Deine Akte vom Jugendamt geht mit Dir und Deine Gerichtsverfahren auch. Und wenn es Deinen Kindern bei Dir nicht gut geht, werden sie in Obhut genommen. Dies ist schon mindestens die 10.Frage. die Du zu diesem Sachverhalt stellst.