Was kann passieren, wenn man einen Einkaufswagen aus dem Supermarkt klaut?
Hallo
Ich habe mich mal gefragt, was passiert, wenn man einen Einkaufswagen "klaut", also, eigentlich nur für einen Tag ausleihen und dann wieder unbeschädigt zurück bringen. Ist das eigentlich verboten? Die Einkaufswagen stehen auf dem Parkplatz vom Supermarkt und man kann die einfach zu seinem Wagen schieben, soweit ich weiß auch vom Gelände des Supermarktes herunter, ich wüsste also nicht, warum es verboten sein sollte, sich einen Einkaufswagen auszuborgen...naja, egal....
Also 1. Ist das verboten, 2. Was kann passieren, wenn man doch erwischt wird? Wenn man noch keine 14 Jahre alt ist (welche Strafe?).
Wichtig: Das ist bloß eine hypothetische Frage, ich habe NICHT vor einen Einkauswagen zu klauen xD
5 Antworten
Es kommt darauf an.
Wenn du schon mit der Absicht zum Supermarkt gehst um den Einkaufswagen mitzunehmen ist es Diebstahl. Kommst du erst auf die Idee während du einkaufst, der Wagen also schon in deinem Besitz ist, ist es Unterschlagung.
Aber egal was der Fall ist, es ist verboten und eine Straftat.
Und die Frage "Was kann passieren, wenn man (...) klaut?" kannst du dir ganz bestimmt alleine beantworten.
Es ist vergleichbar mit, als wenn jemand kommen würde und sich mal eben ungefragt dein Fahrrad/Auto ausleihen würde. Würdest du mit Sicherheit auch nicht super finden, oder?
Vermutlich würde das Verfahren eingestellt werden. Es sei denn du bist kein Unbekannter. Ansonsten kann eine Strafe unterschiedlich ausfallen, je nach dem was der Richter für angemessen hält oder was es für eine Erziehungswirkung auf dich haben soll.
Wenn jemand eine Straße weiter wohnt und mit dem Einkaufswagen zum Beispiel schwere Artikel wie Wasserkästen transportiert dann ist das nicht strafbar. Wichtig ist jedoch: Den Wagen wieder zurückbringen.
Viele Einkaufwagen haben jedoch heutzutage eine Sperre-Das heißt man kann mit ihnen nur bis zum Parkplatz des Supermarktes fahren-dann sind plötzlich die Räder blockiert
wenn du ihn zurückbringst, wird es nicht mal einer merken
Wenn MAN ihn zurückbringt, ich klaue doch keine Einkaufswagen, wer bin ich denn xD
Aber könnte ja sein, dass man von der Polizei angehalten wird xDDD
nur wenn du zu schnell bist............oder wegen der fehlenden beleuchtung :-)
na klar ist das verboten das ist eigentum des supermarktes
Ich meine ja nur, wenn man ihn noch am selben Tag zurückbringt....ist es ja eigentlich bloß so, als häte man etwas länger gebraucht um sein Auto zu finden xD
du klaust ihn ja nicht, zumindest mußt du ja nen euro investieren um ihn von der kette zu bekommen.......
spaß beiseite, sicher ist es nicht gestattet ,den einkaufswagen vom gelände des supermarktes zu entwenden. das teil gehört dem supermarkt !!
Mit dem "Was kann passieren?", meine ich, welche Strafe man dann kriegt. Eine Geldstrafe? Wenn ja, wie viel?