Was ist Vorrangig der laufende Unterhalt oder Unterhaltsrückstände?

4 Antworten

Laufender Unterhalt ist vorrangig zu behandeln.

Dein Vater hat keinen Unterhalt gezahlt - sonst wäre gar keine Pfändung zustande gekommen.

Klar, ist der liebevoll fürsorglich - Du bist ja kein Kleinkind mehr, das viel Arbeit macht.

Wenn er so fürsorglich gewesen wäre, dann hätte er Unterhalt gezahlt und hätte Umgang mit Dir eingeklagt.

Das hat er nicht gemacht.

Schön, dass er nach all den Jahren bei Dir den Helden spielen kann.

Du selbst musst zum Anwalt und Deine Rechte warnehmen.

Der Unterhalt, der da gepfändet wird, ist Dein Geld. Das kannst Du pfänden lassen.

Und Deine Mutter kann dieses Geld dann von Dir einfordern.

Verzichtest Du darauf, hat Deine Mutter dann immer noch die Forderung gegen Dich. Sie ist nämlich für Dich aufgekommen.

Der laufende Unterhalt ist vorrangig.

die Frage ist, auf wen der Titel lautet, aus dem im Moment vollstreckt wird: auf Dich vertreten durch Deine Mutter (als Du minderjährig warst), dann kannst Du die Vollstreckung als Volljähriger jetzt zurüchnehmen. Müsste Dein Vater wissen.

Oder Deine Mutter, was eigentlich nicht korrekt wäre, aber möglicherweise bei der Titulierung verschlampt wurde. Also nachschauen

Menuett  09.11.2017, 20:25

Kindesunterhalt wird immer auf den Namen des Kindes tituliert.

Nein, du kannst die Zwangsvollstreckung nicht einstellen lassen! Das müßte deine Mutter machen! Wäre aber dumm, wenn sie das täte! Du wiederum kannst nun, da du jetzt ja volljährig bist, deinen laufenden Unterhalt einklagen, um einen Titel zu bekommen, aus dem du denn vollstrecken kannst.