Was ist der Unterschied zwischen ein Darlehen und Verbindlichkeiten?

5 Antworten

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Verbindlichkeiten sind kurzfristig (z.B. Lieferantenrechnungen), Darlehen sind langfristig - deshalb stehen die Darlehen in der Bilanz ja auch zwischen EK + FK und den Verbindlichkeiten (abfallende Fälligkeit)

mmausmoelln  13.05.2009, 16:46

und auch hier hat keiner meinen Fehler bemerkt... Ihr lasst nach! ;-)
es muss natürlich "steigende Fälligkeit" heißen, also: unten steht, was zuerst fällig ist

Verbindlichkeiten stellen grundsätzlich alle offenen Forderungen dar. Das Darlehen ist neben offenen Rechnungen und anderen Verbindlichkeiten nur anders zu kontieren.

mmausmoelln  13.05.2009, 14:21

AUA!!!
Verbindlichkeiten und Forderungen sind jeweils das genaue Gegenteil...

gamasche  13.05.2009, 14:23
@mmausmoelln

Sry, stimmt. Meinte alle offenen Verpflichtungen, nicht Forderungen. Danke für den Hinweis!

da hier auf diese Frage kaum richtige Antworten kommen, mal kurz der Aufbau der Bilanz:
AKTIVA (links):

Anlagevermögen (Gebäude, Grundstücke, Maschinen usw.)

Umlaufvermögen (Waren, Forderungen, Kasse, Bankguthaben)
(ORDNUNG: steigende Liquidität)

. . .
PASSIVA (rechts):
Langfristige Schulden (Hypotheken, Darlehen, Kredite)
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung)
(ORDNUNG: steigende Fälligkeit)


ist übrigens im HGB geregelt...

mmausmoelln  13.05.2009, 16:27

lustig... ist denn keinem aufgefallen, dass ich bei den Passiva das Eigen- und das Fremdkapital vergessen habe?
sonst wird immer gleich mit mir geschimpft... ;-)

Ein Darlehen ist eine langfristige Sache, wenn du z.B. Geld bei einer Bank aufnimmst, für 30 Jahre. eine Verbindlichkeit sind kurzfristige Sachen, wie z.B. eine Liefer- oder Handwerkerrechnung, die du bezahlen mußt

ein darlehen ist geliehenes geld, verbindlichkeiten sind offene rechnungen

mmausmoelln  13.05.2009, 14:18

offene Rechnungen sind auch geliehenes Geld

marvin69  13.05.2009, 14:20
@mmausmoelln

in erster linie geliehene waren ;)

mmausmoelln  13.05.2009, 14:29
@marvin69

sowohl rechtlich als auch buchhalterisch geborgtes Geld - Ware kann man nicht leihen, denn eine Leihe setzt voraus, den selben Gegenstand zurück zu erhalten... ;-)