Was geschieht wenn ein Hochzeitsgast bei der Vermählung Einspruch einlegt?

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Es gibt keine Gründe, weshalb in Deutschland ein Hochzeitsgast berechtigt gegen eine Vermählung Einspruch einlegen kann. Wenn ein Paar standesamtlich heiraten möchte, muss es vor der Trauung bestimmte Unterlagen einreichen. Wenn mit den Unterlagen alles in Ordnung ist, kann das Paar getraut werden.

Bei katholischen Trauungen gibt es vor der dem Trautermin ein 14-tägiges Aufgebot. In diesem Zeitraum können sowohl Gäste als auch Nicht-Gäste Einspruch einlegen. Anders als bei US-amerikanischen Trauungen, die man manchmal im Film sieht, wird in Deutschland nicht während der Trauung gefragt, ob irgendjemandem ein Grund bekannt ist, weshalb diese beiden nicht vermählt werden sollen.

Dann muß er auch seine Gründe darlegen und die müssen auch wichtig sein - z,B das Wissen darüber das einer der beiden schon verheiratet ist.

Das ist nur in kitschigen Amerikanischen Filmen so. Ansonsten sorgt das sicher für Stimmung...

Ein Gast kann keine Hochzeit in letzter Sekunde verhindern. (Höchstens vielleicht, wenn der Bräutigam ein gesuchter Verbrecher ist und er mit der Polizei anrückt)

es findet keine hochzeit statt