Was genau ist Erbpachtrecht und wem gehört das Grundstück de facto nach Ablauf der Pacht?

4 Antworten

Du erwirbst nicht das Grundstück, sondern pachtest es vom Eigentümer um entweder darauf ein Haus zu bauen oder in der bereits erbauten Immobilie zu wohnen. Die Pacht läuft in der Regel über 99 Jahre. Danach wird neu verpachtet oder der Grundstücksbesitzer kauft dein Haus ab und verpachtet nicht neu. Dafür ist es wichtig im Vertrag eine Erbpachtverlängerung aufzunehmen und die Kaufoptionen. Im ersten Moment ist es natürlich günstiger als wenn man Haus + Grundstück kaufen muss. Aber im Grunde hat es auch viele Nachteile, da man eben ein Leben lang für etwas bezahlt, was einem nicht gehört. Und die Banken finanzieren oft nur zu 2/3 des Preises.

kaltblueterin 
Fragesteller
 06.06.2018, 13:26

Okay, vielen Dank mal für die Erklärung soweit.

Also würde heute ein Haus verkauft werden, auf dem Grundstück ein Erbpachtrecht besteht, würde das Haus samt Grund gar nicht mir gehören? Ist das so richtig?

Kessie1  06.06.2018, 13:55
@kaltblueterin

Richtig! Du kaufst nur das Haus und hast am Grundstück keine Rechte. Du müsstest also jedes mal nachfragen ob du den Baum fällen darfst, ob du den Gehweg verändern darfst, ob du diesen Zaun ziehen darfst und nicht einen anderen Zaun... Kann nervig sein! Besonders dann, wenn ein alter Pachtvertrag besteht und anzunehmen ist, dass die Pacht erheblich teurer wird. Aber auch das kann und sollte man vorab vertraglich regeln...

kabbes69  06.06.2018, 17:50
@kaltblueterin

falsch, entweder du erwirbst das Haus ( welcher wer auch immer gebaut hat) oder das Grundstück. Wenn du ein Haus als Erbbauberechtigter kaufen willst, solltest du auf die Restlaufzeit des Vertrages und die Bedingungen des Heimfalls achten! Dafür dass der Erbauer des Hauses nicht noch die Grundstückskosten finanzieren musste, erhält der Grundstückseigentümer seinen Erbbauzins.

Der irgendwann mal abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf dich über. Ohne den Grundstückseigentümer änderst du hier inhaltlich nichts!

kaltblueterin 
Fragesteller
 06.06.2018, 19:47
@kabbes69

Aus den Unterlagen entnehme ich: Das Pachtverhältnis (bezogen auf das Haus) endet 2064.

Was bedeutet das dann konkret? Fällt das Haus dann an den urspr. Eigentümer zurück, oder?

Die Vermutung geht übrigens dahin, dass die Kirche Eigentümer des Grundes ist, das ist aber leider nicht ganz klar ersichtlich, falls das was zur Sache tut.

Kessie1  06.06.2018, 19:57
@kaltblueterin

Wenn es die Kirche ist, dann besteht die gute Chance, dass der Pachtvertrag verlängert wird. Aber auch hier Achtung: wenn die Pacht nun immer günstig war (z.B. 400,- Euro im Jahr), dann sollte man vorab klären wie es nach 2064 aussieht und ob auch bereits vorher eine Erhöhung geplant ist. Wenn dann die Pacht plötzlich 4000,- Euro im Jahr beträgt, dann hat man das Haus zwar ab bezahlt, aber dennoch eine enorm hohe Pacht.

http://www.top-elternblogs.de/magazin/erfahrungen-hausbau/vorteile-nachteile-erbpacht/

https://www.immobilienscout24.de/neubau/erbpachtgrundstueck.html

Das Grundstück mit dem Erbbaurecht bleibt solange bei dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer bis dieser das Grundstück verkauft.

Der Erbbauberechtigte ist Eigentümer des Hauses. Dieses Haus ist sein Eigentum und kann somit auch vererbt werden.

Hier fallen Eigentum von Grundstück und Haus auseinander.

Was geschieht wenn Grundstückseigentümer Grundstück verkauft, Erbbuberechtigter sein Erbbaurecht wird in dem hierfür extra abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag geregelt.

Daher werden auch 2 Grundbuchblätter geführt. Der Eigentümer des Grundstücks mit dem Hinweis hier gibt es ein Erbbaurecht, das Grundbuch des Erbbauberechtigten mit dem Hinweis an dem Grundstück.

Kein Wiki, aber ich finde recht verständlich erklärt

http://raherrig.de/downloads/merkblaetter_pdf/7-Merkblatt_zum_Erbbaurecht.pdf

kaltblueterin 
Fragesteller
 06.06.2018, 18:15

Prima, der Artikel ist wirklich aufschlußreich. Vielen Dank.

Kann man dann das Erbbaurecht auslösen bzw. abkaufen?

kabbes69  06.06.2018, 18:22
@kaltblueterin

gerne :) Falls das Haus bei einer kaltblueterin zufällig ein Reiterhof sein sollte, solltest du auch auf die Grundstücke achten, auf welche sich das Erbbaurecht bezieht.

kaltblueterin 
Fragesteller
 06.06.2018, 19:32
@kabbes69

:-)) Nein, da kann ich dich beruhigen, mein "Pferdehof" gehört mir bereits selbst (ohne Fallstricke und Crux ;-) ) und alles was landwirtschaftliche Verpachtungen angeht, bin ich auch firm.

Hier ginge es um ein Spekulationsobjekt mit EFH, welches ggf günstig erworben werden und dann relativ hochwertig weiter verkauft werden könnte, quasi als "durchlaufender Posten" zu Gunsten meiner Bilanz, aber der Zusatz auf der vorletzten Seite (Erbbaurecht) dieser Versteigerung hat mich total irritiert, weil total verschnörkselt/undurchsichtig geschrieben.

Dein Link konnte aber Licht in´s Dunkel bringen, besten Dank hierfür :-)

Ein Pachtvertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, kann jedoch auch früher enden, wenn der Pächter stirbt.

Bei einem Erbpachtvertrag treten im Todesfall die Erben in den Pachtvertrag ein, können das Grundstück also zu den gleichen Bedingungen weiter nutzen.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Grundstück wieder im Besitz des Eigentümers.

Pacht ist bei Grundstücken dasselbe, wie die Miete bei Wohnungen. Pacht ist kein Ratenkauf, der Eigentümer hat dem Pächter die Fläche nur für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt überlassen.

Hat der Pächter das Grundstück bebaut, geht die Bebauung nach Ablauf des Pachtvertrages in den Besitz des Eigentümers über - ob er dafür eine Ablöse bezahlen muss, regelt der Pachtvertrag.

PatrickLassan  06.06.2018, 13:06

Erbpacht gibt es seit 1947 nicht mehr, da wurde nämlich Artikel 63 des Einführungsgesetz zum BGB durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 aufgehoben.

Was heute umgangssprachlich als Erbpacht bezeichnet wird, nennt sich richtig Erbbaurecht, gereglt durch das Erbbaurrechtsgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/

Das, was du meinst, heißt genau genommen Erbbaurecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht

Dichterseele  06.06.2018, 13:02

Nein, Pachtverträge gibt es nicht nur im Erbbaurecht, sondern auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen, wobei auch hier ein Wald auf den Eigentümer übergeht, wenn er vor Ablauf des Pachtvertrages nicht abgeholzt wird...

PatrickLassan  06.06.2018, 13:07
@Dichterseele
Pachtverträge gibt es nicht nur im Erbbaurecht,

Habe ich etwas anderes behauptet?