Was für Folgen könnte es haben, wenn man mit der falschen Begleitperson (Auto BF17) fährt?
Angenommen euer Vater oder eure Mutter konnte kein Begleiter aufgrund zwei Punkte in Flensburg nicht sein und dafür müsste euer Onkel Schwester Tante etc. dee Begleiter sein und ihr nachdem ihr euren Führerschein bekommen habt mit euren Eltern fährt und nicht mit dem Begleiter, können da Konsequenzen erstehen. Klar aber welche ? Wenn man bedenkt sind es ja die Eltern die alle Kriterien außer die mit den Punkten erfüllen...
Danke im Voraus !
Lg
Ismariniho
2 Antworten
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und kann erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars wieder erteilt werden.
Dazu kommt ein Bußgeld:
▻ 70€ Bußgeld
▻ 1 Punkt
▻ 28,50€ Gebühren
und eine Probezeitverlängerung.
Hallo, ich möchte dir hier nicht sagen was passiert, sondern was NICHT passiert. Denn es werden sehr schnell Antworten hageln wie " Schein weg! Neue Prüfung", "Tja entzug + MPU!!!", "Straftat, MPU und 2000€ strafe".
Der Beifahrer macht sich NICHT strafbar.
Es ist KEIN Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es ist KEINE Straftat.
Du musst den Füherschein NICHT neu machen.
Du musst KEINE MPU machen.
Bin doch so nett.
"
(2) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach Absatz 1 erteilte
Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nummer 2 ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person führt. Die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erfolgt unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nach den Vorschriften des § 2a.
"
Was ich schrieb mit dem mit 18 neu beantragen ist Quatsch. Sobald Aufbauseminar besucht kann neu beantragt werden, dazu 50€ Bußgeld und 1 Punkt.
D.h. alles was du zuletzt genannt hast kann nicht passieren was könnte denn passieren, denn immerhin klingt es straftätig, also hab mit einigen Kollegen darüber diskutiert einige sind der Meinung es ist nicht schlimm einige finden es schlimm ich bin halt neutral und wollte nachfragen
Bußgeld ist zwischenzeitlich 70.-EURO und 1 Punkt (siehe BKatV Nr. 251a).