Was darf in Bewerbungsschreiben angegeben werden?

11 Antworten

Ich stimme den meisten anderen hier in diesem Punkt nicht zu. Es ist natürlich absolut richtig, dass man bei den Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz den alten AG nicht schlecht machen soll- die Auftragslage und damit verbundene Kündigungen gehören aber nicht dazu. Schlecht machen bedeutet hier in erster Linie auf Dinge bezogen, die man größtenteils nur subjektiv bewerten kann- eine schlechte Auftragslage ist aber eine eindeutige und objektive Geschichte. Ich habe das beruflich früher auch schon mehrfach erlebt und mich immer schnell um eine neue Stelle bemüht, wenn meine befristeten Stellen aufgrund der Auftragslage schlechte Weiterbeschäftigungsperspektiven boten. Das habe ich im Bewerbungsverfahren auch immer so benannt und i.d.R. auch zumindest alle Stellen bekommen, bei denen ich es bis zum Vorstellungsgespräch geschafft habe. Ich denke, eine solche Angabe lässt eher auf dein Engagement schließen, dass du in jedem Fall eine Arbeitslosigkeit vermeiden willst. Ich würde es jedenfalls benennen.

Nein. Auf keinen Fall den Alten AG vor dem neuen schlecht machen.

Aber weis dein alter AG von deinen Bewerbungsbemühungen? Dann würd ich mit dem Aushandeln, das wenn du was neues hast, er dich mit kurzer Kündigungsfrist- Aufhebungsvertrag entlässt.

Dadurch könntest du in deine Bewerbung schreiben, das du ab sofort zur Verfügung stehts und keine Kündigungszeiten einzuhalten sind.

super8bad8man 
Fragesteller
 27.03.2018, 11:32

Das Problem ist das es noch nicht feststeht, dass unsere Firma Pleite geht, es sind schon zwei Leute (waren nicht Mal 1 Jahr in der Firma)entlassen worden sind...ich persönlich will auch nicht weg von dort, aber ich will auch nicht von heute auf morgen arbeitslos werden, deswegen habe ich jetzt schon ein Bewerbungsschreiben vorbereitet,und sucheг so nebenbei einen neuen Arbeitgeber....mein jetziger Arbeitgeber weiß nicht bescheid, es....will morgen oder so ein Arbeitszeugnis beantragen, hab ja ein Recht darauf....

Je nach Branche kennt der Leser Deiner Bewerbung schon die Situation Deines jetzigen Arbeitgebers, somit würde ich eher auf Deine perönliche Gründe des Arbeitsplatzwechsels eingehen. Punkte könnten sein, dass Du gerne beruflich weiterkommen, den Arbeitsweg verkürzen, eine interesannter Tätig.... möchtest.

Sicher kannst du das schreiben - dann musst du aber mit einer Absage rechnen.

Interna ausplaudern oder schlecht über den jetzigen oder einen ehemaligen AG zu reden - sowas geht gar nicht!

Ich denke, ich würde das weg lassen.
Dazu muss man sich doch bei der Bewerbung gar nicht äußern oder?

Außerdem klingt es besser, wenn du als Grund für deine Bewerbung etwas angibst, dass du das Unternehmen toll findest... bla bla bla, anstatt die schlechte Auftragslage deines Unternehmens.

DarthMario72  27.03.2018, 12:08

Es klingt nicht nur besser, interne Angelegenheiten hat man nicht auszuplaudern.