Was darf ich machen wenn einer auf meinem Grundstück ist?

11 Antworten

Nicht handgreiflich werden. Polizei rufen. Vorher ihn aber auffordern dein Grundstück zu verlassen.

Sonst hast du vielleicht selbst eine Anzeige am Hals und das Gesetz gegen dich.

Mauer dich doch einfach ein, dann sind alle glücklich. Bevor ich handgreiflich werde, ruf ich die Polizei. Oder hättest du gern, dass sich mal einer 'verläuft'...? So könnte man deine Frage auch verstehen.

Du darfst sie des Grundstückes verweisen und wenn sie nicht gehen, kannst du die Polizei rufen.

Warum willst du ein Kind anzeigen? mach einen Zaun um dein Grundstück, wenn du da keine Kinder willst...

Saftflasche1 
Fragesteller
 24.09.2012, 11:51

das kind geht einfach auf mein grundstück und hohlt dort Fußbälle, welche es reingeschossen hat. es steigt über meinen zaun und geht dann wieder.(ohne mich zu fragen oder zu klingeln).

hab auch schon mit den eltern gesprochen, die sagten nur ich solle keinen aufstand machen.

Sumselbiene  24.09.2012, 12:04
@Saftflasche1

Nun, da kann man auch tatsächlich ein Auge zudrücken. Es schießt den Ball ja nicht mit ABsicht rein und ich kann schon verstehen, dass das Kind sich nicht traut, dich jedes Mal zu fragen.

Wenn es dich stört, muss der Zaun höher.

Mutti1978  24.09.2012, 12:09
@Sumselbiene

...und was genau stört dich daran? Macht das Kind irgendwas kaputt, klaut es Gartenzwerge oder ähnliches?

Ich verstehe nicht, warum du das Kind nicht einfach seinen Ball holen lässt... du warst doch auch mal klein?!! Ich denke, da gibt es schlimmeres, über das du dich aufregen solltest, also über ein Kind, dass nur mal eben einen Ball holt, weil es weiterspielen möchte...

Rohe Gewalt anwenden darfst du nur, wenn derjenige dich bedroht und deine Gewalt als Notwehr gewertet werden kann. Wenn du dich juristisch korrekt verhalten willst, musst du denjenigen erstmal mehrmals bitten, dein Grundstück zu verlassen. Tut er dies nicht, musst du ihm die Konsequenz aufzeigen, dass du die Polizei rufst und das meldest und dies, bei anhaltendem Verbleiben auf dem Grundstück, auch tun.