Was darf die Schule bei einer Sprachaufnahme machen, die ich im Unterricht aufgenommen habe?

3 Antworten

Hallo emmusus

Du hast nichts per Gesetz verbotenes gemacht, da du keine Einzelpersonen aufgenommen hast sondern ein große Gruppe von Menschen, hier greifen meines wissens nach die gleichen Regelungen die auch bei der Panoramafreiheit greifen.

Zudem hast es nicht öffentlich verbreitet sondern nur an Personen geschickt die mit der Aufnahme selbst in Beziehung stehen, damit sollte selbst wenn diese Regelungen nicht greifen würde eine Anzeige ausgeschlossen sein.

Da du das nicht mit der Intention anderen zu schaden sondern nur mit der Intention deiner Mutter die Lautstärke in deiner Klasse zu zeigen gemacht hast und in dem Moment nicht davon ausgeganen bist, dass es so unschöne Folgen hat, finde ich das Verhalten deines Rektors maßlos überzogen und eine mehr oder weniger unbedarfte Aktion wie diese wäre bei weitem kein Grund für einen Schulverweis, aufgrund der fehlenden schädlichen Absichten deinerseits wäre noch nichtmals eine Suspendierung wäre hier verhältnismäßig.

Wenn deine Schule weiterhin mit überzogenen Sanktionen glätzt, denk daran, du hast immer die Möglichkeit eine Sanktion durch das Schulamt überprüfen zu lassen.

LG

Darkmalvet

RobertLiebling  12.11.2016, 13:33

Der § 201 StGB enthält nichts von alldem, was Du hier als "strafausschließend" anführst.

Darkmalvet, UserMod Light   12.11.2016, 13:40
@RobertLiebling

Ich hatte mich auf andere Paragraphen berufen da man den Unterricht einer öffentlichen Schule als öffentlich ansehen könnte.

Dann würden dieselben oben erwähnten Gesetze greifen die auch bei Bildern greifen.

Aber selbst wenn, sie hat es nicht aus böswiller Absicht sondern aus unbedarfter Unwissenheit getan, als Kind oder Jugendliche macht man nunmal Fehler da braucht es keine juristische Keule, sondern Aufklärung ich bitte dich, man muss doch nicht ein Anti Spionage Gesetz aus dem kalten Krieg auf unbedarfte Jugendliche anwenden, die Schule ist ein geschützter Rahmen in dem die Schüler auf das Leben vorbereitet werden sollen und nicht abgeurteilt werden sollen.

RobertLiebling  12.11.2016, 13:58
@Darkmalvet, UserMod Light

da man den Unterricht einer öffentlichen Schule als öffentlich ansehen könnte.

An eurer Schule konnte sich also jeder x-Beliebige in irgendeinen Unterricht setzen und zuhören?

Die Schule ist öffentlich. Der Unterricht nicht, da dieser erst nach Anmeldung, Zulassung und Klasseneinteilung besucht werden kann. Es liegt also ein abgegrenzter Personenkreis vor, was genau das Gegenteil von "öffentlich" ist.

http://www.jurawiki.de/DefinitionNicht%C3%96ffentlich

Darkmalvet, UserMod Light   12.11.2016, 14:20
@RobertLiebling

An eurer Schule konnte sich also jeder x-Beliebige in irgendeinen Unterricht setzen und zuhören?

Ich bin schon längst an keiner Schule mehr.

RobertLiebling  12.11.2016, 14:36
@Darkmalvet, UserMod Light

Daher ja auch die Vergangenheitsform. Irgendwann wirst Du ja mal in der Schule gewesen sein.

Du hättest eine Aufnahmegenehmigung der Schule gebraucht. Auch wenn einige die  Meinung sind der Unterricht sei keine öffentliche , es kann sich auch kein x-Beliebiger zu euch in den Schulraum setzen. und gerade das auseinanderschneiden der Aufnahmen zeugen doch von Kriminalistisches  Denken.

Ich hoffe das für dich alles gut ausgeht, und du mit der Entschuldigung glück hast.

Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Schau Dir mal den § 201 StGB an. Der Unterricht ist keine öffentliche Veranstaltung.

Darkmalvet, UserMod Light   12.11.2016, 13:41

Ich bitte dich, man muss doch kein Gesetz welches im kalten Krieg als Anti Spionagesetz geschaffen wurde auf die unbedarfte Aktion einer Jugendlichen anwenden.

Ob Unterricht einer öffentlichen Schule nicht doch öffentlich ist bleibt zu diskutieren, immerhin wird er durch eine öffentliche Einrichtung ausgeführt.

RobertLiebling  12.11.2016, 13:56
@Darkmalvet, UserMod Light

Trotzdem ist der Unterricht nichtöffentlich.

"Öffentlich" würde bedeuten, dass sich der Unterricht an einen nicht abgegrenzten Personenkreis richtet, dass also jedermann daran teilnehmen könnte.

Dies ist nicht der Fall.

Darkmalvet, UserMod Light   12.11.2016, 14:24
@RobertLiebling

Trotzdem ist die Schule ein geschützter Rahmen zur Vorbereitung aufs Leben bei dem nicht sofort wegen jeder unbedarften Kleinigkeit die Justiz eingeschaltet werden kann, anders sähe es sicherlich aus wenn böswillige Absichten wie Cybermobbing vorlägen aber so wie der Fall oben geschildert ist würde es zu keiner Verhandlung kommen, das würde sofort eingestellt.