Was bedeutet dieses Schreiben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für deine Zeiten der Arbeitslosigkeit gibt es seit langem keine Einzahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung mehr durch das Jobcenter.

Aber: Es gibt anrechenbare Zeiten bei der Rentenversicherung, sogenannte Anrechnungszeiten (etwa für Arbeitslosigkeit, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten): Nicht immer, aber in manchen Fällen gibt es für solche Anrechnungszeiten früher Rente, wenn man nicht genügend Einzahlungszeiten und -höhen, aber genügend Anrechnungszeiten hat.

Also hebe solche Bescheide des Jobcenters auf - für den Fall, dass diese Infos nicht von alleine gefunden werden vom Computer der Rentenversicherung, wenn du in Rente gehst.

Gruß aus Berlin, Gerd

Im ALG - 2 Bezug werden deine Zeiten der Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung gemeldet und beitragsfrei gestellt, weil das Jobcenter schon seit 2011 keine Beiträge mehr für die Rentenversicherung zählt.

Das gibt es nur noch beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Gutefragexx3 
Fragesteller
 08.01.2022, 23:42

Also für für die letzte 12 Monaten wurden Beiträge von der Agentur für die Arbeit an die Rentenversicherung bezahlt?

GerdausBerlin  09.01.2022, 04:38
@Gutefragexx3

"Denn die Arbeitsagentur überweist für Arbeitslose an die Rentenkasse Beiträge auf Basis von 80 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens vor der Arbeitslosigkeit. Die Zeit des Arbeitslosengeld-1-Bezugs ist damit für die spätere Rente um ein Fünftel weniger wert als die vorherige Beschäftigungszeit."

Das schreibt diese Quelle hier. Ob das bei dir auch geschah, sollte in deinen Bescheiden über ALG I bis zum 30.12. 2021 stehen. Ab dem 31.12. 2021 bekommst du aber ALG II. Ab da gilt laut selber Quelle:

Für die Höhe Ihrer Rente bringt Ihnen Hartz-4 nichts, weil die Hartz-4-Träger für Sie keine Rentenbeiträge einzahlen. Das bedeutet: Schon einige Jahre des Bezugs von ALG 2 können Sie im Alter an den Rand der Armut bringen.
Die Zeit des Arbeitslosengeld-2-Bezugs ist aber für die Rente nicht wertlos. Sie gilt als „Anrechnungszeit ohne Bewertung“. Anrechnungszeiten ohne Bewertung sind wichtig, etwa wenn Sie eine vorzeitige Altersrente (für Schwerbehinderte und langjährig Versicherte) beziehen möchten oder erwerbsunfähig beziehungsweise erwerbsgemindert werden. Sie zählen aber nicht für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte.
isomatte  09.01.2022, 05:33
@Gutefragexx3

Ja, da ALG - 1 eine Versicherungsleistung und nicht wie ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter eine Sozialleistung ist.

Beim ALG - 2 werden also seit 2011 wie davor auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung gemeldet, nur eben keine Beiträge mehr gezahlt, diese beitragsfreien Zeiten werden aber deinem Rentenkonto zugerechnet, nur das diese Zeiten eben keine Auswirkung mehr auf die Höhe einer späteren Rente haben, da die Beiträge fehlen.

Das ist ja praktisch eine Null-Meldung, die nur irrtümlich raus gegangen ist, So etwas wird normalerweise aussortiert.

Du solltest Dich papierschriftlich an das Jobcenter wenden und eruieren, warum da 31.12.21 - 31.12.21 steht.

Gutefragexx3 
Fragesteller
 10.01.2022, 01:27

Es sollte von 01.01.2021 bis 31.12.2021 sein oder?

Agamemnon712  10.01.2022, 07:06
@Gutefragexx3

Wenn Du im ganzen Jahr 2021 arbeitslos warst und keine Leistungen bezogen hast, dann Ja.