Was bedeutet "Bodenraum o. Souterrain" im Sinne der LBO-Schleswig-H." sind KEINE Aufenthaltsräume?

7 Antworten

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Also:

Nutz und Wohnflächen werden nach DIN 277 und DIN 288 berechnet und sind jeweils etwas anderes. Außerdem gibt es zahlreiche "Unterbegriffe" wie Bruttogrundfläche, Nebennutzfläche, Verkehrsfläche etc., und es gibt GFZ und GRZ usw. !!

Ob diese Flächen als Aufenthaltsräume genutzt werden dürfen ist nach der jeweiligen Landesbauordnung zu beurteilen Wenn sie nicht als Aufenthaltsräume zulässig sind haben sie in einer Wohnflächenberechnung nach DIN nichts zu suchen. Wenn doch ist die WF-Berechnung falsch.

Wenn die Räume zu Aufenthaltsräumen ausgebaut sind ist das "schwarz" gebaut und offenbar nicht genehmigungsfähig. Dann muss der Käufer aufpassen, dass er nicht nach Kauf Nutzungsverbote von der Bauaufsicht bekommt. Denn für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist immer der jeweilige Eigentümer verantwortlich.

Die laienhafte Formulierung riecht also nach dem Versuch, den Käufer über den Tisch zu ziehen und als Verkäufer seine Hände in Unschuld zu waschen.

ahoi1 
Fragesteller
 28.04.2014, 01:23

Seehausen, ganz herzlichen Dank! Sehr kompliziert.... Hoffe, ich darf irgendwann nochmal fragen....

Habe eben erst gelesen, dass du auch eine Erklärung abgibst. Danke für deine Mühe und deinen Tip, was man da suggerieren will...

ahoi1 
Fragesteller
 29.04.2014, 16:32
@ahoi1

Angy 2001 hatte zuerst geantwortet, und zwar richtig. Auch andere haben mir guten Rat gegeben..Daher fällt es mir so schwer, wie immer, eine HA , also das eine Sternchen, zu vergeben....

Aber Seehausen hat am ausführlichsten geantwortet. Er war mir daher die größte Hilfe. Dankeschön euch allen!

Das heißt nur, dass die Räume nicht als Aufenthaltsräume genehmigt sind, auch wenn sie bereits (schwarz) ausgebaut sind.

Ob sie als Aufenthaltsräume genehmigt werden können hängt von den Vorschriften der Landesbauordnung für Aufenthaltsräume ab;

Hallo ahoi1, ja das kommt darauf an, es ist eine Kellerwohnung, entweder für allein stehende, praktisch ein Zimmer, oder im Kellergeschoß, die als Wohnraum ausgebaut wurde. Die kannst du auch als Nutzfläche oder Wohnraum benutzen. Aber es wird von Fall zu Fall verschieden angeboten. LG.KH.

Seehausen  29.04.2014, 16:47

Hier gehen alle baurechtlich definierten Begriffe völlig durcheinander. Alles falsch, schief und unsinnig.

Der Verkäufer weißt ausdrücklich darauf hin, dass die besagten Flächen als Wohnraum nicht genutzt werden dürfen. Nutzfläche evt. schon. Das müßte abgeklärt werden.

Moin, moin! Wie das mit der m²-Zahl aussieht, weiß ich leider auch nicht - auf jeden Fall wird es nicht als WOHN- sondern (wenn überhaupt) als NUTZFLÄCHE (z.B. Abstellkammer, Trockenraum) gerechnet. Ob man es anderweitig nutzen KANN, ist dann eher eine persönliche Sache - ein Garten ist auch kein Campingplatz, aber wenn man für den Nachwuchs ein Zelt aufstellt, ist das hin und wieder schon in Ordnung, und wer sollte euch verbieten, dort z.B. einen Arbeitsplatz, Partykeller oder Fitnessbereich einzurichten? Üblicherweise richten sich solche Verordnungen nach Dingen wie Deckenhöhe, Isolation, Licht usw., so dass es sich u.U. als Schlaf- oder Kinderzimmer nur bedingt nutzen lässt, aber "wo kein Richter, da kein Henker" - solange es für euch okay ist...