Warum ruft die Polizei nicht mehr "stehenbleiben oder ich schieße"?

5 Antworten

Nur weil jemand weg läuft ist das kein Grund zu schießen, in den USA vielleicht, aber nicht in Deutschland

ThinBlueLine  27.03.2018, 19:12

Auf Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind, und sich durch Flucht entziehen, darf nach Würdigung der Verhältnismäßigkeit durchaus geschossen werden.

Der polizeiliche Schusswaffengebrauch kann in Kürze leider nicht zusammengefasst werden. Dazu müsste jemand ne ganze Ausarbeitung schreiben.

Grundsätzlich ist der Schusswaffengebrauch eine Art des unmittelbaren Zwangs, der im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslands geregelt ist.

In Bayern wird der Schusswaffengebrauch im Art. 67 des PAG (Polizeiaufgabengesetz) geregelt: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-67?AspxAutoDetectCookieSupport=1

In deinem Beispiel käme hier Absatz 1 Nr. 3 a) zur Geltung.

Wichtig: Diese greift nur bei Verbrechenstatbeständen. Also bei allen Tatbeständen, bei denen der Gesetzgeber bereits eine Strafandrohung von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vorgibt.

Nun kann aber nicht pauschal gesagt werden, dass man auf flüchtige Täter in diesem Fall ausnahmslos immer schießen darf. Hier gilt besonders der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (erforderlich, geeignet, angemessen).

Und um letzten Endes deine Frage zu beantworten: Fast alle Polizeiserien in Deutschland sind gescriptet, und handeln nach einem vorgegebenen Drehbuch. Mit der Realität haben diese Drehbücher meistens herzlich wenig zu tun.

Jemand hat wohl das Skript geändert :D

Weil man nicht jedem Sepp hinterherschießt

Weil TV und RL was anderes sind

Sie rufen das nicht, weil Flucht nicht strafbar ist, und daher auch zur Verhinderung derselben nicht geschossen werden darf.

ThinBlueLine  27.03.2018, 19:11

Da muss ich dir widersprechen. Auf Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind, darf bei einer Flucht geschossen werden. Natürlich nach entsprechender Würdigung der Verhältnismäßigkeit.

wiki01  27.03.2018, 19:29
@ThinBlueLine

Korrekt. Wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindert werden können.