Warum müssen die Mieter bei einer Wohnungsabnahme immer für Licht sorgen?

7 Antworten

Der Mieter hat zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe die Wohnung beräumt. Es ist nach meinem Verständnis Sache des Vermieters bzw. seines Beauftragten, dafür zu sorgen, dass die Ablesung der Messeinrichtungen korrekt erfolgen kann (mittels Taschenlampe). Allerdings würde ich als Mieter schon im eigenen Interesse für den Fall eines Falles immer eine Taschenlampe dabei haben. Hierzu gibt es garantiert kein Gesetz und keine Rechtsprechung. Es ist zu banal um das auch noch reglementieren zu wollen.

Mir ist das noch nie passiert. Bei der letzten Wohnungsübergabe hatte der Hausverwalter eine Lampe dabei. Vielleicht hattest du bisher Pech bei deinen Übergaben. Ansonsten gibt es ja auch noch, je nach Uhrzeit, das Tageslicht.

Natürlich haben die sowas nicht dabei. Wenn es später Beanstandungen gibt, ist der Exmieter dran, weil der "keine Lampe dabei hatte" oder " nicht für genügend Licht gesorgt hatte". So stiehlt man sich aus der Verantwortung.

habe ich noch nicht gehört,ich denke das meist der letzte mieter eine birne drin läßt ,ansonsten wählt man die übergabe am tag ,

du unterschreibst doch ein übergabeprotokoll! natürlich kannst du dich im nachhinein nicht auf fehlende beleuchtung berufen!