Wann schickt der Zoll ein Paket zurück?

6 Antworten

Der Zoll sendet normalerweise keine Pakete zurück. Er ist nicht der Vertragspartner des Versenders, sondern du. Zudem er damit Arbeit und die Verantwortung für die Rücksendung hätte.

In der Regel lagerst der Zoll solche Ware ein, bis diese von dir abgeholt wird. Dafür verlangt er eine tägliche Lagergebühr, welche sich ziemlich schnell in hohe Summen schraubt. Diese wird dann von dir per Gerichtsvollzieher eingezogen.

An deiner Stelle würde ich mich seeehr schnell auf den Weg zum Zoll machen.

nach der früheren Gesetzgebung (Zollkodex und Zollkodex-DVO) musste eine Sendung innerhalb von 20 Tagen eine zollrechtliche Bestimmung erhalten. Geschah dies nicht, wurde der Spediteur bzw Einführer der Ware Steuerschuldner. Aus diesem Grund hatte die Deutsche Post Pakete nach 14 Tagen beim Zollamt wieder abgeholt und an den Absender zurück geschickt, um nicht selbst Steuerschuldner zu werden und womöglich auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Nach Änderung der o. g. Gesetze hat der Einführer nun etwas mehr Zeit. Deshalb solltest du beim Zollamt anrufen und einfach mal nachfragen, ob und wann dein Paket zurück gegangen ist.

Je nach Sendungswert i oder 14 Tage, danach schickt die POST ! die Sendung zurück.

>>>Hinweis

Bitte melden Sie sich kurzfristig bei dem im Benachrichtigungsschreiben angegebenen Zollamt!

Postsendungen werden 14 Tage bei den Zollämtern gelagert und anschließend an den Versender zurückgeschickt. Ab dem 1. September 2016unterscheidet die Deutsche Post AG bei der Lagerdauer einer Sendung bei einem Zollamt zwischen Brief- und Paketsendungen. Briefsendungen werden künftig nur noch 7 Tage bei den Zollämtern gelagert und danach an den Versender zurückgeschickt.

Briefsendungen umfassen Briefe, Päckchen und Wurfsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm.

Ein Hinweis, ob es sich bei Ihrer Sendung um einen Brief oder um ein Paket handelt, können Sie dem Kundenanschreiben der Deutschen Post AG entnehmen.

Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig. Lagerkosten werden jedoch erst ab 5 Euro erhoben, also ab dem 10. Tag einer kostenpflichtigen Lagerung.

Bitte melden Sie sich ebenfalls kurzfristig beim Zollamt, wenn Sie die Annahme verweigern wollen oder senden Sie das Benachrichtigungsschreiben an die im Benachrichtigungsschreiben genannte Zollübergabestelle der Deutschen Post AG mit dem handschriftlichen Vermerk "Annahme verweigert" zurück

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http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/verfahren_node.html

ES1956  26.11.2017, 11:01

*7 oder 14 Tage

Du solltest beim ZOLL anrufen und fragen, das handhabt jede Stelle anderes. Meine schickt es zum Beispiel überhaupt nicht zurück, sondern verlangt nach 14 Tagen Lagergebühren, die irgendwann als Sammelrechnung kommen. 

Bitterkraut  26.11.2017, 10:36

Keine Zolldienststelle schickt zurück. 

Wie wäre es denn einfach mal beim Zoll anzurufen und nach zu Fragen