Wann muss der Grundsicherung die bevorstehende Heirat mitgeteilt werden?

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Hallo, wenn Sie mit Ihrem Freund in einer bisher nicht berücksichtigten Wohngemeinschaft gelebt haben, ist Vorsicht geboten. Dann kann das Grundsicherungsamt bereits gezahlte Leistungen sogar zurückfordern, weil die Behördern bei Heirat auf die Vergangenheit schließen und davon ausgehen, dass vor der Heirat auch schon eine eheähnliche Gemeinschaft und "Einstehensgemeinschaft" vorgelegen hat. Deshalb hat das Amt das gefragt. Viele Grüße P.