Wann Kaution an ehemaligen Mitbewohner auszahlen?
Hallo.
Mein ex und ich haben uns geeinigt vertraglich mit unserem Vermieter das er nun auszieht. Wir beide sind Hauptmieter und haben jeweils die Hälfte der Mietkaution gezahlt (nachweise vorhanden?).
Nun möchte Natürlich mein ex seinen Kautionsanteil zurück. Er wendet sich also an den Vermieter. Dieser verweist ihn aber zu mir und sagt das sollen wir klären. Weil er ja nur ausscheidet aus dem jetzigen Mietverhältnis.
ist es rechtens dass mein ex sofort von mir die Kaution verlangt? Oder habe ich eine Frist bis wann ich ihm es zahlen kann.
weil er droht jetzt er will zum Anwalt und ich kann die miete nicht einfach sofort zahlen von heute auf morgen.
4 Antworten
Habt ihr schon eine Endabrechnung der Nebenkosten? Normal wäre das der Vermieter ihm seinen Kautionsanteil auszahlt und du deinen zweiten Teil an den Vermieter bezahlst. Mit, macht das unter euch aus, macht es sich der Vermieter zu einfach.
Die Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr kommt erst nächstes Jahr im Sommer.
such mal auf google nach mietkaution zurück + 2 hauptmieter dann dies seite frag einen anwalt (kann leider den link nicht reinkopieren. Aber die Kaution gibt es erst zurück wenn auch du ausgezogen bist. Solange muss der Vermieter keine Kaution ausszahlen. Hast du einen Nachweiss / er das du die 1/2 bezahlt hast ? (bankauszug) ansonsten solltest du einen Anwalt halt einschalten wenn dein ex auch mit einem kommen sollte.
Ja ich habe den Nachweis das ich damals meinen Anteil an ihm in raten monatlich überwiesen hat und wir hatten unter uns einen Vertrag gemacht.
Wenn die Kaution nicht benötigt wird um Schäden zu beseitigen musst du ihm das natürlich zurück geben. Wenn ihr das vertraglich festgehalten habt das ihr beide jeweils die hälfte zahlt ist das demnach auch sein Geld das ihm zusteht wenn er aus dem Mietvertrag raus ist.
Vielleicht kannst du dich mit ihm auf eine Ratenzahlung einigen? Oder du redest mit deinem Vermieter und fragst ob du den fehlenden Betrag (seinen Anteil) nach und nach wieder auf das mietkautionskonto einzahlen kannst.
Die betriebskostenabrechnung hat ja nichts mit der Mietkaution zu tun.
Du kannst ja auch dafür mit ihm einen Vertrag aufsetzen. Dann musst du nur seinen Anteil errechnen, kannst aber so sichergehen das er dir das Geld nicht verweigert.
Also kann ich die Kaution bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten?
Weil ich weiß ja vorher nicht wie hoch eine eventuelle Nachzahlung wird
Wie das gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht. Ich würde mal behaupten das du das nicht kannst. Es ist ja sein Geld und das steht ihm auch zu.
Deswegen meinte ich ja: sprich mit ihm und mach ggf einen Vertrag mit ihm. Wenn du ihn fragst ob du die Kaution erstmal behalten darfst und das dann mit der Abrechnung ausgleichst.
Wenn er das nicht will gib ihm das Geld und fordere dann einen gewissen Anteil für die Abrechnung zurück.
Ich meinte ich kann die Kaution ( und nicht die miete) nicht einfach von heute auf morgen zahlen.
Und was ist mit der Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr? Wer weiß ob wir dann nicht evtl was zurück zahlen müssen.