Wann darf ich meine Wäsche waschen? Waschkeller benutzung!

10 Antworten

Verbraucherurteile: # Waschen am Sonntag zwischen neun und zwölf verstößt nicht gegen das Feiertagsgesetz. Oberlandesgericht Köln (AZ: 16 Wx 165/99).

Müssen Mieter ihre Wäsche laut Mietvertrag im Münzwaschmaschinen in der Waschküche waschen, so dürfen sie dort keine eigene Maschine aufstellen. AG siegen (AZ: 5 C 160/98).
Nachbarn oder Vermieter können andere Mieter nicht von der Nutzung der Gemeinschaftswaschküche ausschließen, gerade wenn im Mietvertrag steht, dass in der Wohnung keine Waschmaschine aufgestellt werden darf. LG Münster (AZ: 8 S 306/97). Grundsätzlich gehört das Aufstellen einer Waschmaschine aber zum "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung" und kann z.B. nicht untersagt werden, wenn der Mieter nur die Möglichkeit hat, alle drei Wochen im Keller zu waschen. Voraussetzung jedoch ist, dass die Maschine fachgerecht installiert ist, um Schäden am Gebäude und Belästigungen anderer Bewohner auszuschließen. AG Köln (AZ: 207 C 221/00 - 01/01).
albatros  09.08.2009, 02:04

Diese Antwort trifft nicht die Frage, geht glatt vorbei.

Die allgemeinen Ruhezeiten gehen von Montag bis Samstag (gilt als Werktag) von 19:00 h bis 07:00 h und 13:00 h bis 15:00 h, sonntags ganztags. Also könntest du demnach auch Samstag nachmittag Wäsche waschen. Die Frage ist, ob überhaupt aus dem Waschkeller eine Beeinträchtigung (Geräusche) nach außen dringt und evtl. die Hauseigentümer sich deshalb gestört fühlen. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und kann nicht nachträglich willkürlich einseitig verändert werden. So wie ich deine Frage lese, ist das aber passiert. Dementsprechend darf dir nicht verwehrt werden, am Samstagnachmittag Wäsche zu waschen. Schau also nochmal in die Hausordnung, was da zu den Zeiten steht. Wenn es weiter Prbleme geben sollte, Mieterverein konsultieren, Mitgliedschaft vorausgesetzt.

LOL kannst deinem Vermieter ausrichten Falss er seinen Waschkellerer vermietet Ihr eine Gewinnbeteiligung bekommt.

1.Ist das ist nicht zulässig 2.Es gibt keine Reglung ausser der Ruhestörungszeiten die Werkstags bis 20h Abends gehen mit Sodnerreglung in Einvernehmen mit dem Vermieter bis 21h oder 22h. 3.Du kannst deine Wäsche auch 6h morgens waschen deswegen nennt man es ja auch Waschkeller.

Falls dein Vermieter drauf beharrt dann Wasche Einmalig in einem Waschsalon und Schicke die Rechnung direkt dem Vermieter.Die Rechnung samt Hausordnungskopie dem Anwalt und dem Mieterschutzbund vorlegen und sie Sache ist gegessen.Oder den Königsweg nehmen und gleich klagen und die Miete unter vorbehalt zu 25 % kürzen weil du nicht zu "deinen" Zeiten Waschen "darfst" :)

Vielleicht kannst Du ja mal mit dem Eigentümer reden und es gibt eine Lösung für Dich. Andererseits kommt es auch darauf an, wieviele Parteien in dem Haus leben. Bei uns waren es 8 Parteien, wovon nur eine Familie Kinder hatte und wir haben denen den Vortritt gegeben.

Ich gehe auch noch arbeiten 4mal in der Woche der Einkauf muß auch noch erledigt werden und die geringe zeit die ich dann habe widme ich meinen Kindern. Ich kann nicht immer alles Samstags erledigen vorallem z.b 5 Maschinen zu waschen und zu trocknen das reicht von der Zeit gar nicht. Lieber firstguardian

Mein Mann arbeitet 4 schicht!