wann bekommt mein kind wohngeld?

6 Antworten

Deine Eltern müssen Dich unterstützen, wenn Du studierst, egal, ob Du bei deinem Freund wohnst oder ob Du ein Kind hast. Sie müssen Dir Dein Studium finanzieren, wenn Du nicht bafögberechtigt bist. Denn dann haben sie ja genug Geld.

Sicher bekommst du kein Wohngeld (WG) denn du hast ja im ersten Moment keine Kosten für Unterkunft. Dein Partner allerdings kann Lastenzuschuss beantragen (WG der Hausbesitzer) und dann soll er dich + Kinder angeben, ihr lebt ja "eheähnlich" und dann kann es etwas geben. Allerdings läst deine Frage offen ob du ALG II bekommst -> bei den Umständen ist das ja fast sicher. Dann ist der bezug vom WG ausgeschlossen.

ALG II schließ gleichzeitige Leistung von WG und Kinderzuschlag aus und damit auch für dein Kind denn ihr seit immer eine Gemeinschaft.

Auf alle Fälle würde ich ALG II beantragen, wenn nicht schon gemacht. Wenn du dann tatsächlich dies bekommst kann du dir den WG Antrag sparen.

Den Wohngeldantrag stellt immer der Haushaltsvorstand. Dann seid ihr drei Personen. Da müsst ihr eben einen neuen Antrag stellen, dann bekommt ihr ja einen Bescheid. Ein Kind kann keinen eigenen Wohngeldantrag stellen. Dies wird nur im Zusammenhang mit der Grundsicherung durchgeführt.

Wie habt ihr denn bei den Umständen eine Finanzierung hinbekommen? Dein Freund kann einen sogenannten Lastenzuschlag beantragen (Wohngeld für Hausbesitzer) wie das mit Deinem Kind ist weiß ich leider nicht.

Wenn ihr einen Anspruch hättet, müsstest Du einen Lastenzuschuss beantragen. Den Rest kommentiere ich lieber nicht.