Vorzeitiger Austritt?

2 Antworten

Corona hebelt nicht sämtliche Gesetze und Fristen aus.

Du erhältst vermutlich jetzt Kurzarbeitergeld, dies würde weg fallen.

Eine Kündigung muss fristgerecht zugestellt werden, so dass die Kenntnisnahme durch den Empfängers sicher gestellt ist. Kannst du sicherstellen, dass der Briefkasten geleert wird.

Sofern du nach dem 15. Mai noch einen wirksamen Arbeitsvertrag hast und nicht hingehst, machst du dich unter Umständen schadenersatzpflichtig.,

Bei Eigenkündigung bekommst du eine Sperre vom Jobcenter.

Da der AG vermutlich telefonisch zu erreichen ist und du eine neue Stelle hast: erkundige dich nach der Möglichkeit eines Aufhebungsvertrag oder kündige form- und fristgerecht. Den Erhalt einer Kündigung lässt man sich am besten immer vom AG auf einer Kopie des Kündigungsschreiben quittieren.

Familiengerd  19.04.2020, 14:18
Kannst du sicherstellen, dass der Briefkasten geleert wird.

Das muss der Fragesteller nicht sicherstellen, wenn der Brief zu postüblicher Zeit in den Briefkasten des Empfängers geworfen wird.

Der Empfänger selbst hat sicherzustellen, dass der Briefkasten zu den üblichen Zeiten auf einen Postzugang überprüft wird.

Daran ändert auch "Corona" ncihts, denn wie Du schon selbst sagst: "Corona hebelt nicht sämtliche Gesetze und Fristen aus."!

Wenn Du derzeit sowieso nicht arbeiten kannst, musst doch nicht fristlos kündigen. Du kannst ganz normal kündigen. Wie sieht denn die Kündigungsfrist bei Dir aus?