Vorvertrag bindend?

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Auch ein Vorvertrag ist ein gültiger Vertrag.Wenn du die neuen Bedingungen nicht akzeptieren willst,brauchst du natürlich den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Du bist allerdings an Kündigungsfristen gebunden. Im Vorvertrag sollte etwas zur evtl.Probezeit bzw.zu den Kündigungsfristen oder ein Bezug zu einem Tarifvertrag stehen.Was dort zur Kündigung steht,ist gültig. Wenn nichts dergleichen vereinbart wurde,gelten die Fristen laut § 622 BGB. Während der Probezeit sind es zwei Wochen.Außerhalb einer Probezeit beträgt die gesetzliche Friste vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Ansonsten kannst du versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einigen.

FelixRhapsody 
Fragesteller
 20.07.2011, 13:15

Klasse, danke. Im Vertrag stand zwar nichts zu Probezeit+Kündigungsfrist, aber ein Bezug zu einem Tarifvertrag. Diesen werde ich schonmal durchforsten, hoffe aber auch, dass sie vons ich aus den Vorvertrag ignorieren und mich gehen lassen.

lenzing42  20.07.2011, 13:17
@FelixRhapsody

Viel Glück - und danke für den Stern.

Deiner Meinung bin ich auch.Der Vertrag ist noch offen.Aber ich bin Kein Anwalt.Ich sehe auch ken Hindernis bei der Anderen Firma anzufangen..Du kannst zur zuständigen Kammer hehen,die haben eine kostenlose Rechtsberatung.Arbeiter,oder Angestellten Kammer.

Das verhält sich wie eine Probezeit - Du kannst mit 2 Wochen Kündigungsfrist kündigen.