Vorverkaufsrecht beim Pferd?

5 Antworten

Genau, das heißt einfach bloß, das du den Vorbesitzer informieren musst, wenn du das Pferd verkauft möchtest.
Er hat das Recht als erstens davon zu erfahren um das Pferd zurück zu kaufen.
Es ist also nichts schlimmes.
Ich habe es auch in dem Vertrag stehen und habe es sogar vorgeschlagen.

Heklamari  01.04.2017, 17:40

gerade für ältere , heißgeliebte Pferde ist sowas eine gute Lösung, obwohl es dabei trotzdem auch Probleme geben kann;

bei uns hat's jeweils gut geklappt - verkaufen ? NIE, aber

als mein Schimmelchen eingeschläfert werden mußte hab ich den Vorbeitzern bescheid gesagt, damit sie ich verabschieden konnten - sie hatten ihn ja von klein auf 15 Jahre lang.

ICH halte sowas für selbstverständlich, wenn man ein Schutzvertragspferd übernimmt.

eskadron1996  02.04.2017, 19:47

Ich finde es auch super so 👍 würde es immer wieder machen und ich selber würde es auch nur so machen, obwohl ich meine Pferde auch niemals verkaufen würde aber man weiß ja nie.

was bedeutet Vorkaufsrecht

wenn Du das nicht weißt, bist Du auch noch zu jung um einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können. 

außerdem kann man als minderjährige(r) sowieso kein Pferd oder Pony kaufen.

sofern Du es verstehst:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht bedeutet, dass wenn der neue Besitzer das Pferd wieder verkaufen möchte, es dem alten Besitzer zuerst angeboten werden sollte bzw. muss. 

Er hat das Recht das Pferd wieder zurückzukaufen. 

Diese Klauseln sind zwar recht gängig. Doch was viele nicht wissen, sie sind im Prinzip unwirksam. In dem Moment, in dem Eigentum auf einen über geht, hat der Vorbesitzer keinerlei Rechte mehr am Pferd, egal was im Kaufvertrag steht.

Es ist das reine Goodwill des Käufers, wenn er sich daran hält und das Pferd erst einmal dem Vorbesitzer wieder anbietet, wenn er es verkaufen will. Un dim Prinzip ist das ja auch kein Akt, wenn man verkaufen will. Dann erspart man sich für`s erste die Suche nach einem Käufer und bietet es erst mal dem Vorbesitzer an, der sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen.

In 80% der Fälle wird er den Kauf ablehnen und man verkaufen an wen man will. Denn auch alle anderen Klauseln eines solchen Vertrages, die über das Pferd bestimmen wollen, z.B. die Art der Unterbringung oder des Gebrauches sind mit dem Moment, in dem das Eigentum auf Dich übergeht, hinfällig.

Wenn du das Pferd wieder verkaufen willst, musst du es seinem früheren Besitzer zuerst anbieten.