Vorrang auf einspurigen Feld-/Plattenweg?

3 Antworten

Du musst so vorbeifahren, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Von Schrittgeschwindigkeit ist nirgendwo die Rede. Sie kann aufgrund der Straßenverhältnisse aber notwendig sein.

Das Befahren von Feldwegen ist mit motorisierten Fahrzeugen verboten und bestensfalsl eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn das ganze in einem Naturschutzgebiet war (WAld, FFH etc) kann es unter umständen auch eine Straftat sein.

Das allegemeine Betretungsrecht gilt nur für RAdfahrer, Fussgänger, Reiter und Krankenfahrstühle.

In Paragraph 1 der STVO steht expliziert GEGENSEITIGE Rücksichtnahme, auf einem enger Fahrbahn ist gegenfalls schon 20 kmh zu schnell.

Da hat der Fußgänger recht.