Vorläufiger Führerschein U18 Roller?

6 Antworten

Roller sind ab 15 mit 25 KM/H oder ab 16 mit 45 KM/H und A1 A2 und A Roller und einen vorläufigen Füherschein gibt es nicht der wird erst mit dem 18ten Geburtstag gültig 

mit nur mit dem BF 17 darf man Roller bis  45 KM/H fahren aber sonst nicht wen man nichts in den Händen hat  . 

Hat man den BF17 nicht gemacht muss man bis 18 warten sonst ist das fahren ohne gültigen Füherschein was überall bestraft wird und das ist nirgendwo ein Bagatelle das ist eine Straftat .

Mit der Prüfung darf man gar nichts fahren erst mit der Ausstellung der Karte wird der Schein gültig und vorher gibt es nichts für deine Prüfung . 

Hallo,

für eine gute Antwort gibst du uns viele Rätsel auf ?!?!

Was ist denn ein "Vorläufiger Führerschein"?
Was ist ein "Rollerführerschein"?
Wo darf man einen Roller ab 14 Jahren fahren?

Hast du die "normale" Fahrerlaubnis Klasse B gemacht?

Dann hast du die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (18) gemacht und hast nur eine "Bescheinigung zur bestandenen Prüfung" erhalten, weiter nichts.

Die Fahrerlaubnis wird erst an deinem 18. Geburtstag gültig und fahren darfst du erst, wenn du den Führerschein abgeholt hast.

Vorher darfst du nichts fahren, auch nicht die in der Klasse B enthalten Klassen AM und L.

Hast den Führerschein für begleitetes Fahren BF17 gemacht?

Dann hast du vom Prüfer eine "Prüfbescheinigung" erhalten. In dieser sind die Begleitpersonen eingetragen und mit dieser Bescheinigung darfst du fahren.

ABER - nur in Deutschland und in Österreich !!! Und das gilt auch für die Klassen AM und L.

Fazit: Egal mit welcher Konstellation - in deinem Urlaubsdomizil darfst du nicht mit einem Roller fahren!

Ausnahme wäre, wenn in diesem Land für das Fahren eines Rollers (kommt dann darauf was für einer) gar keine Fahrerlaubnis benötigt wird.

Viele Grüße und trotzdem einen schönen Urlaub

Michael

Ja darfst du

Der 45km Roller muss man 16sein(nebenbei erwähnt)mit 15nur den 25km Roller.

Du hast das 16Lebensjahr erreicht und besitzt den Führerschein dazu.nur noch nicht fürs Auto,also begleitet.

Gruß

Führerscheinprüfung schon bestanden

Die allein bringt dir nichts. Dir muss ein Führerschein ausgehändigt worden sein. Ab dem Zeitpunkt der Aushändigung bist du im Besitz der Fahrerlaubnis.

Du kannst dir mit 17 aber auf Antrag schonmal einen Führerschein für Klasse AM ausstellen lassen, wenn du Theorie und Praxis fürs Auto bestanden hast.

dazu bräuchtest du aber die Plastikkarte um den Führerschein zu haben. Ein vorläufiger FS reicht nicht, das wird evtl. nur eine Bestätigung sein.