Vorladung wegen Verdacht der Geldwäsche nach Handel mit BitCoins. Soll ich Rechtsanwalt einschalten?

4 Antworten

Wenn Du Verdächtiger oder Beschuldigter bist, brauchst Du nicht bei der Polizei auszusagen. Wenn es allerdings irgendwann zu einer Gerichtsverhandlung kommen solltest, dann wirst Du erscheinen müssen. Allerdings kannst Du auch dort wieder Aussage verweigern. Lediglich Angaben zu den persönlichen Lebensumständen, z. B. Monatseinkommen, müssen ggf. wahrheitsgemäß erfolgen.

An Deiner Stelle würde ich als erstes mal Nachweise über frühere Transaktionen zusammensuchen. Wenn Du belegen kannst, dass Du letztlich nur eigene Spekulation betrieben hast, dann bist Du ja eigentlich bzgl. Geldwäsche außen vor.

Problematisch könnte bei BTC werden, dass ja die Blockchain quasi frühere Transaktionen mit enthält. Möglicherweise hat man in den Blockchains Deiner BTC Hinweise darauf gefunden, dass quasi mit genau Deinen virtuellen "Münzen" zuvor kriminelle Handlungen stattgefunden haben. Also das virtuelle Äquivalent zu "Fingerabdrücke eines Kriminellen am Geldschein, der bei Dir gefunden wurde".

Persönlich würde ich sowas angesichts der geringen Transaktionssummen gelassen auf mich zukommen und jetzt keine Anwaltskosten produzieren. Aber auch nichts weiter aussagen. Soll doch erstmal die Anklageschrift kommen. Dann kann man sich ja ggf. immer noch überlegen, ob erstinstanzlich überhaupt ein Anwalt gebraucht wird.

Bei so einem schweren Vorwurf würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage vorausgesetzt

Hallo,

prinzipiell brauchst du zu einer Vorladung bei der Polizei nicht erscheinen.

Wenn sich die Sachlage aber genau so darstellt, wie du das schreibst, seh ich keine Veranlassung für eine Anwalt oder nicht zur Polizei zu gehen.

Nimm einfach deine Tranaktionsunterlagen mit, erklär, dass du versucht ein bisschen nebenher zu verdienen und lass die Kollegen deine Unterlagen kopieren - oder gleich behalten, du hast sie ja sowieso daheim auf dem Rechner.

Mit den Unterlagen wäre für mich die Sache eindeutig und ich würde der Staatsanwaltschaft den Vorgang mit der Bitte um Einstellung übermitteln...

Kurz zum Hintergrund:

Gerade beim Bitcoinhandel liegt der Verdacht der Geldwäsche halt schnell mal zu Grunde, wenn z.B. der Käufer über ein gehacktes PayPal Konto von dir die Bitcoins erwirbt... Die Banken sind darüber hinaus verpflichtet zu überprüfen, ob es "auffällige" Konten bei ihnen gibt. Auffällig ist hierbei ein dehnbarer Begriff und ich selber habe auch keinen genauen Einblick in die Arbeit der Geldwäschebeauftragen... auffällig ist aber z.B. ein Konto mit häufigen Zahlungseingang von Privatpersonen mit anschließendem direkten Abfluss der Geldbeträge...

Wenn das alles so lief wie du es beschrieben hast, also keine illegalen Aktionen gelaufen sind, würde ich erstmal ohne Anwalt hingehen. Höre dir an was man genau von dir will. Vielleicht kannst du ja gleich alles aufklären und das Problem vom Tisch wischen.