Vorladung bei Polizei, Tochter ist 13?

9 Antworten

Nichts.

Du gehst hin, gibts deine Personalien an, und die deiner Tochter, für die Altersfeststellung, und gehst wieder. .

Deine Tochter ist nicht strfmündig, du bist nicht für ihre Straftaten verantwortlich. Ende und Aus.

Eine Aussage muss deine Tochter nicht machen als Beschuldigte, und du bist nicht Beschuldigte. Als Zeugin taugst du Nicht, da du nicht dabei warst, und du musst weder dich noch deine Tochter belasten.

Du legst die Vorladung auf den Tisch, deinen Pass und den Kinderausweis (oder was auch immer deine Tochter hat) auf den Tisch und fertig.

Du sagst, wenn überhaupt: "Guten Tag, hier sind unsere Personalien, wir möchten uns zu den Vorwürfen nicht äußern. Auf wiedersehen."

Sonst sagst du NICHTS Und deine Tochter sollte GAR NICHTS sagen.

Deine Tochter ist nicht strafmündig, das Verfahren wird eingestellt. Rein theoretisch müsst ihr nicht mal der Vorladung Folge leisten. Es reicht ein kurzer Brief mit "Ich möchte zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen!"

Rechtsanwälte raten an dieser Stelle, nicht hingehen, Nichts sagen, und vor allem nicht ohne Anwalt. ICH würde Weg über Brief nehmen, da du dabei Nichts Falsches sagen kannst. Aber NUR diesen Einen Satz rein! (Neben der Bezugszeile, also korrekt:

"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben Vom xx.xx.xxxx, Aktennummer (Vorgangsnummer) 123456789 möchte ich hiermit erklären, dass weder ich noch meine Tochter zu den Vorwürfen Stellung nehmen werden. MFG DeinName"

Die Personalien deiner Tochter hat man ja schon.

Da du nicht für deine Tochter verantwortlich bist, und nicht selbst gestohlen hast, und die Fangprämie eine Vertragsleistung mit dem Ladendieb ist, musst DU die AUCH nicht zahlen! Deine Tochter ist beschränkt geschäftsfähig, und muss sie ebenfalls nicht bezahlen. Eine Übertragung der Fangprämie auf dich ist unzulässig!

Die Rechtmäßigkeit der Fangprämie bei Jugendlichen ist allerdings strittig, UNSTRITTIG ist aber ,das sie eben NICHT auf dich übertragbar ist. Das Geschäft kann sie ausschließlich bei deiner Tochter einfordern!

Auf KEINEN FAll zahlen! Notfalls auf einen Rechtsstreit einlassen, das wird aber nicht passieren, weil die Rechtslage eindeutig ist

Wenn der Laden drauf besteht, das Geld von deiner Tochter einzutreiben, muss das im Rahmen ihrer Möglichkeiten bleiben.

Laut DEM Artikel ist die Fangprämie bei Minderjährigen unzulässig

http://www.fr.de/rhein-main/junge-ladendiebe-geschaeft-mit-der-scham-a-1054311

Also nochmal: NICHT ZAHLEN!

NIEMAND muss sich bei der Polizei selbst belasten! Egal was Andere oder die Polizei in solchen Fällen gerne mal erzählen.

Ob DU noch zusätzlich bei deiner Tochter eine Strafe ansetzt, ist dir überlassen, dass sie erwischt wurde, und das Alles durch macht, sollte aber Strafe genug sein.

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Diese Antwort ist nach Bestem Wissen und Gewissen.

BalZakBarsoom  31.03.2018, 19:57

Ich ssehe gerade, du HAST bereits gezahlt. ICH würde dort hin zurück, erklären, dass ich mich beraten habe lassen, und mein Geld zurück verlangen. Tun sie das nicht, würde ich mit einer Anzeige drohen,. wegen Erpressung bzw Nötigung. (was der Sztaatsanwalt draus macht, ist nicht deine Sache, rechtswidirg ist das Vorgehen des Ladens aber definitiv)

Ein Protokoll, in dem Angaben zur Person und zur Tat festgehalten werden.

Gibt es Beweise, dass sie tatsächlich etwas gestohlen hat? Oder war sie mit der Ware vielleicht auf dem Weg zur Kasse?

Hat sie die Tat zugegeben?

Niemand muss sich selbst durch eine Aussage belasten.

Wenn sie es bereits zugegeben hat, und es einmalig war, bleibt es vermutlich bei einer Beweisaufnahme und "Hausverbot".

Dieser Hinweis ersetzt oder stellt keine Rechtsberatung dar. Anwaltliche Beratung oder Begleitung wären weitere Möglichkeiten.

Tenlia 
Fragesteller
 31.03.2018, 16:46

Sie hat die Tat gleich in meinem Beisein im Supermarkt zugeben und es wurde ein Hausverbot erteilt und 50€ Fangprämie mußt ich zahlen.

Wird es auch dem Jugendamt gemeldet ?

Ich wurde auch nach der Adresse des Vaters befragt, bin alleinerziehend

BalZakBarsoom  31.03.2018, 19:54
@Tenlia

Du hast dich verschaukeln lassen. DU musstest die GAR NICHT zahlen, DU hast nicht geklaut!

deine tochter muß den tathergang erzählen.

sie bekommt hausverbot für mindestens 1 jahr und ihr bekommt evtl. eine geldstrafe.

viele jugendliche machen das auch gruppenweise als mutprobe. also sei nicht so streng mit ihr, sie hat bestimmt daraus gelernt

kevin1905  31.03.2018, 16:09
deine tochter muß den tathergang erzählen.

Muss sie überhaupt nicht.

rafaelmitoma  31.03.2018, 16:18
@kevin1905

natürlich muß sie das, ich war schon mal zeuge in so einem fall

kevin1905  31.03.2018, 16:34
@rafaelmitoma Ein Beschuldigter einer Straftat ist NIEMALS zur Aussage verpflichtet, erst recht nicht gegenüber der Polizei!!!

Er muss höchstens Angaben zu den Personalien machen.

Tenlia 
Fragesteller
 31.03.2018, 16:16

Hausverbot hat sie gleich bekommen und 50€ Fangprämie

Da erwartet Euch eine Belehrung und möglicherweise auch die Aussage, dass das Jugendamt benachrichtigt wird.

Tenlia 
Fragesteller
 31.03.2018, 16:19

Warum sollte denn das Jugendamt benachrichtigt werden ?

beangato  31.03.2018, 16:20
@Tenlia

Man könnte vermuten, dass Du Dein Kind nicht im Griff hast.

Weiß die Polizei, dass sie erst 13 ist? Dann ist sie strafunmündig. Es müssen also nur die Personalien festgehalten werden.