Vorladung als beschuldigter Cannabis?

6 Antworten

Vergiss das mit dem Führerschein, dann kannst du entspannt weiterkiffen.

Das mit dem Führerschein entscheidet die Führerscheinstelle. Alles weitere der Staatsanwalt. Wenn du nichts zu deiner Entlastung vorzubringen hast solltest du dem Termin fernbleiben.

TeenAlpha007 
Fragesteller
 15.02.2019, 16:09

ok aber weißt du wie meine Chancen da so stehen bei der Führerschein stelle

augsburgchris  15.02.2019, 16:10
@TeenAlpha007

Kann sein dass du zur MPU musst und/oder einen Abstinenznachweis erbringen musst.

Je nach Land kannst du mit einer Einstellung rechnen außer Bayern sage ich mal.

Wäre mir aber nicht so sicher das die deine Daten nicht ans Straßenverkehrsamt weiter geben.

Bleib der Vernehmung fern, Du bist nicht verpflichtet hinzugehen und solltes das auch tunlichst unterlassen. Ein Drogenscreening wird man ohnehin nicht verlangen, da der Konsum nicht verboten ist.

Wichtig ist aber wo genau bzw. bei wem der Stoff gefunden wurde.

augsburgchris  15.02.2019, 17:09
 Ein Drogenscreening wird man ohnehin nicht verlangen, da der Konsum nicht verboten ist.

Die Führerscheinstelle interessiert der Konsum sehr wohl.

Artus01  15.02.2019, 19:07
@augsburgchris

Ich habe auch nichts anderes behauptet. Allerdings kann die Führerscheinstelle nur aktiv werden wenn sie das Ergebnis eines positiven Drogentests hat den man gemacht hat wenn man ihn am Steuer eines Autos erwischt. Davon ist aber in der Frage nicht die Rede. Drogenkonsum allein reicht nicht für eine Massnahem der Führerscheinbehörde aus. Dann müsste man von jedem Kneipenbesucher und jedem der eine Kiste Bier oder eine Flasche Schnaps kauft ebenfalls einen Abstinenznachweis verlangen.

Wenn man konkret Dir den Besitz der, 1,5 g zuordnen kann und die Angelegenheit an die Führerscheinstelle weitergeleitet wird, dann kann es sein, dass Du ein "äG" - ein ärztliches Gutachten - vorlegen musst.
Mehr zu Führerschein-Cannabis-Problematiken hier: https://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/