Vorkaufsrecht für ein Gartengrundstück, Vertrag ohnen Notar gültig?

7 Antworten

Vertrag ist Vertrag , mit oder ohne Notar

TonyHanau  13.09.2017, 20:59

NICHT bei Immobilien !!! Da ist IMMER ein Notar notwendig !!!

donitrump57  13.09.2017, 21:00
@TonyHanau

... für den Eintrag ins Grundbuch ... aber ein privater Vertrag gilt schon ...

Ronox  13.09.2017, 21:07
@donitrump57

Nein der "gilt" nicht, weil er formunwirksam ist. Mit der Eintragung im Grundbuch hat das erst einmal nichts zu tun, da das Grundbuchamt der schuldrechtliche Vertrag grundsätzlich nicht interessiert, sondern lediglich die dinglichen Erklärungen.

RobertLiebling  13.09.2017, 21:30

Lesetipp: § 311b (1) Satz 1 BGB i.V.m. § 125 BGB.

Ein rein schuldrechtliches Vorkaufsrecht über ein Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung. Euer schriftlicher Vertrag ist daher formunwirksam. Möglich ist es auch, ein dingliches Vorkaufsrecht im Grundbuch einzutragen.

Immofachwirt  14.09.2017, 20:43

Ein rein schuldrechtliches Vorkaufsrecht über ein Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung.

Ein dingliches Vorkaufsrecht bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch.

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner notariellen Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch.

Ja, natürlich ist der Vertrag auch ohne Notar bei Grundstücken bindend.

Der Vertrag ohne Notar und Grundbuch hat jedoch nur eine Schuldrechtliche Wirkung. Das bedeutet, wenn der Eigentümer des Grundstücks an einen anderen als dich verkauft, kannst du nur Schadenersatz geltend machen. (§§ 453-473 BGB).

Wenn du hingegen zum Notar marschierst und das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird, hat dies eine dingliche (sachenrechtliche) Wirkung (§ 873 BGB). Der Eigentümer des Grundstückes kann sein Grundstück nicht verkaufen, ohne dir die Gelegenheit zu Geben das Vorkaufsrecht zu nutzen. (§ 1094 ff. BGB)

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Fazit:

Willst du das Grundstück, musst du zum Notar.

Willst du nur Geld, genügt ein simpler Vertrag, auch ohne Notar.

§ 311b (1) Satz 1 BGB.

Wenn der Vertragspartner sich daran hält, ist alles in Ordnung und der Formmangel (§ 125 BGB) wird durch das Bewirken der geschuldeten Leistung geheilt.

Hat sich der jetzige Eigentümer bis zur endgültigen Eigentumsübertragung die Sache noch mal anders überlegt, ist dieser Vorvertrag nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

Warum nicht alles direkt im notariellen Vertrag festhalten?

Immofachwirt  14.09.2017, 20:38

...ist dieser Vorvertrag nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

Der Vorvertrag ist in diesem Fall durchaus mehr wert als das Papier. Denn in dem von dir geschilderten Fall steht ihm zwar nicht das Grundstück, wohl aber ein Schadenersatzanspruch zu.