Vorfahrtsverzicht gemäß §19 Abs. 8 StVO gültig gegenüber allen anderen Fahrzeugen [Österreich]?

4 Antworten

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Rein rechtlich hat der LKW sobald er komplett zum Stillstand gekommen ist auf alle seine Vorränge verzichtet.
Tatsächlich wirst du aber nie nachweißen können, dass der LKW nicht doch noch seeehr langsam gerollt ist.

Leartin 
Fragesteller
 31.08.2016, 08:21

Nein, ich kann nicht nachweisen, dass der LKW nicht doch noch seeehr langsam gerollt ist - auch wenn ich ihn schon lange unbeweglich stehen sah. Aber ich bezweifle, dass der LKW-Lenker das überhaupt behaupten würde, weil anscheinend kaum jemand weiß, wie Vorfahrtsverzicht funktioniert. Und letztlich gehts ja nicht darum, mein Recht durchzusetzen, sondern darum, dass auch ich demnächst nach dem Anhalten auch auf ansonsten abgewertete Fahrzeuge mehr achte.

Seawas,

grundsätzlich gilt es die Haltepflicht und die Wartepflicht zu unterscheiden. Hätte der LKW eine Stop-Tafel, hättest du Vorrang. Hätte er aber nur eine Wartepflicht zu erfüllen und es kommen beide Kontrahenten an der Kreuzung zum Stehen, dann hat man sich mit dem anderen Fahrzeuglenker in Kontakt zu setzen (Lichthupe, Handzeichen, verbal), um festzulegen, wer zuerst fahren darf. Dies ist eine reine, gesetzlich vorgeschriebene Unfallverhütungsmethode (lt. Führerscheinkurs).

Hoffe, dass ich helfen konnte, LG

Leartin 
Fragesteller
 29.08.2016, 13:10

Danke für die rasche Antwort, aber ich glaube, du verkennst die Situation.
Zunächst: Der Unterschied zwischen Halte- und Wartepflicht ist, dass man bei Haltepflicht immer, bei Wartepflicht manchmal anhalten muss. Wenn ein Fahrzeug anhält ist der Unterschied nichtig - zB auch wenn von zwei Fahrzeugen eines an einer Stop-Tafel und eines an einer Vorrang geben Tafel stehen bleibt. Wie du schon sagtest, dann muss man sowieso Kontakt aufnehmen, WARUM jemand stehen blieb ist da irrelevant.

Die Frage bezog sich aber nicht auf zwei stehende Fahrzeuge. Gäbe es den LKW nicht müsste ich zu keinem Zeitpunkt bremsen, denn der von rechts kommende ist schon durch, wenn ich einfahre. Dementsprechend würde ich in dieser Situation auch nur wegen des LKWs stehen bleiben. Die Frage ist nun, ob ich aufgrund des angehaltenen LKWs anhalten muss, oder dieser auf seinen Vorrang auch mir gegenüber verzichtet hat. Klar - genaugenommen müssten wir uns, wenn ich stehenbleibe, immer noch ausmachen, wer fährt, weil wir dann beide stünden - aber ein bisschen realistisch bleiben dürfen wir auch ;)

Daniel079  29.08.2016, 13:14
@Leartin

Nun, solange du abgewertet bist, darfst du nicht einfach fahren, es bleiben nur zwei Lösungen - mit Kontrahenten klären, oder vortasten - man muss ja immer mit allem rechnen :) 

Leartin 
Fragesteller
 29.08.2016, 14:34
@Daniel079

Nur, dass die Frage nicht ist, ob ich in abgewertetem Zustand fahren darf, sondern, ob ich abgewertet bin - und dazu hast du leider noch nichts gesagt.

Ja, normalerweise hätte der LKW Vorrang. Aber: "Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, [...], aus welchem Grund immer, [...], gilt als Verzicht auf den Vorrang." <- steht so im Paragraphen, um den es eigentlich geht. Und demnach ist es durchaus möglich, dass der LKW auf seinen Vorrang verzichtet hat - daher stelle ich ja die Frage.

Meiner Ansicht nach wird nicht klar definiert, ob man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern auf den Vorrang verzichtet. Bzw. ob "Im-Stillstand-sein" ebenso ein Vorrangsverzicht ist wie "Zum-Stillstand-Kommen"

Andere Beispiele:
Zwei Autos kommen von Links. Du bringst dein Auto zum Stillstand, wodurch du auf deinen Vorrang verzichtest, obwohl du von rechts gekommen wärst. Verzichtest du nur gegenüber dem ersten Auto, oder gegenüber beiden? Wenn beiden, was, wenn es sich um eine ganze Reihe von Autos handelt, gibst du deinen Vorrang allen ab? Oder muss jedes Auto stehen bleiben und dir der Fahrer zunicken, um zu kommunizieren?

Angenommen, du kennst dich in einer Gegend nicht aus und weißt bei einer ungeregelten Kreuzung nicht, in welche Richtung du fahren sollst. Da weit und breit kein Fahrzeug zu sehen ist, bleibst du an der Kreuzung stehen und liest die Straßenschilder. Nun kommt von links ein Auto - hast du deinen Vorrang dadurch, dass du stehst, an das andere Auto abgegeben, oder hast du immer noch Vorrang diesem Auto gegenüber, weil du ja schon viel früher stehen geblieben bist?

Vorfahrtsverzicht soll dem anderen eindeutig signalisiert werden durch Anhalten und deutlicher Handbewegung, die er auch erkennen kann. Also mit dieser Geste eine klare Verständigung mit dem anderen herbeiführen.

Leartin 
Fragesteller
 31.08.2016, 08:30

Und wer sagt das? Jedenfalls nicht die Straßenverkehrsordnung...

dfllothar  31.08.2016, 08:39
@Leartin

Das ist eine Empfehlung jeder Fahrschule, zu deiner Sicherheit. Ist eigentlich auch üblich bei Ungewissheiten im Straßenverkehr.

Leartin 
Fragesteller
 31.08.2016, 14:12
@dfllothar

Ich verkürze mal:
"Ein anderer ist stehengeblieben, hat er auf den Vorrang verzichtet?" - "Vorrangverzicht soll durch Gesten deutlich signalisiert werden."
vergleichbar mit
"Können Pinguine fliegen?" - "Pinguine sind Vögel."

Die Aussage ist nicht falsch, aber keine Antwort auf die Frage, und im Kontext eher irreführend.

Unsicher ist übrigens nicht, wenn ich bewusst auf meine Vorfahrt verzichte und ein anderer das nicht bemerkt (dann stehen nur beide), sondern wenn ich nicht bewusst verzichte und es selbst nicht merke. Dagegen hilft keine Geste.

dfllothar  31.08.2016, 14:30
@Leartin

Mein Gott, was für ein Aufwand an Erklärungen für den simplen Fall, einem die Vorfahrt zu überlassen! Bei uns in Deutschland ist es üblich, sich so im Verkehr zu verhalten und wird auch so akzeptiert. Was habt ihr Österreicher da nur für Probleme?

Vorrangverzicht nur dann, wenn der andere das auch tatsächlich erkennen kann. (du hast es scheinbar nicht erkannt, deshalb auch kein Verzicht)

"Dass das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges nur dann als Vorrangverzicht zu qualifizieren wäre, wenn das Fahrzeug über einen bestimmten längeren Zeitraum angehalten wird, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; es genügt, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den durch das Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges zum Ausdruck gebrachten Vorrangverzicht zweifelsfrei zur Kenntnis nehmen kann."


Oberster Gerichtshof am: 19.01.1984
Rechtssatz: RS0074862


Leartin 
Fragesteller
 30.08.2016, 11:51

Der Verweis ist super, aber ich glaube, er steht im Widerspruch zu deiner Aussage.

Zunächst mal: Du verwendest "nur dann, wenn", was in deinem Zitat nicht vorkommt. Im Gegenteil wird nur bekräftigt, dass es egal ist, warum und wie lange ein Fahrzeug steht, solange es eben möglich ist, dass ein anderer Lenker es zur Kenntnis nimmt.

Liest man nämlich im zugehörigen Verfahren, steht vor deinem Zitat
"Nach § 19 Abs 8 StVO gilt das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges aus welchem Grund immer, sei es freiwillig oder gesetzlich oder im Hinblick auf die Verkehrslage geboten oder erzwungen, als Verzicht auf den Vorrang. Kein Vorrangverzicht ist in solchen Fällen nur dann anzunehmen, wenn der nachrangige Fahrer das bevorrangte Fahrzeug erst wahrnehmen konnte, als es sich nach dem Anhalten schon wieder in Bewegung befand. Wer sein Fahrzeug an einer Kreuzung in einer Weise zum Stillstand bringt, daß dies im Sichtbereich befindliche Verkehrsteilnehmer wahrnehmen können, muß sein weiteres Fahrverhalten darauf einstellen, daß andere Verkehrsteilnehmer dies als Vorrangverzicht auffassen. Der anhaltende Lenker darf dann seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er sich die Gewißheit verschafft hat, daß er kein anderes Fahrzeug in seiner Bewegung behindert."

Ich wiederhole den wichtigsten Bestandteil:
"Kein Vorrangverzicht ist in solchen Fällen nur dann anzunehmen, wenn der nachrangige Fahrer das bevorrangte Fahrzeug erst wahrnehmen konnte, als es sich nach dem Anhalten schon wieder in Bewegung befand."
Wie schon gesagt sprach ich von einem stehenden LKW, der noch stand, als wir klar im gegenseitigen Sichtfeld waren (hätte der LKW-Lenker in meine Richtung geguckt)

Deine Argumentation, ich hätte es nicht erkannt, und daher würde kein Verzicht stattfinden, ist falsch - hätte ich nicht erkannt, dass durch das stehende Fahrzeug "eigentlich" ein Vorfahrtsverzicht stattgefunden hätte, dann würde ich ja nicht nachfragen, wie es nun genau ist.

Ich will hier echt nicht eine Frage stellen und dann allen sagen, ihre Antwort wäre falsch - aber der Fall, auf den du verweist, gibt mir eine klarere und verständlichere Antwort als das, was hier bisher geschrieben wurde. Könntest du als Fachmann meine Argumentation überfliegen und mir sagen, ob ich wo einen Denkfehler drin hab?