Vorfahrt genommen mit Gefährdung oder Behinderung?
Guten Tag,
Situation: Ich bin an einer Kreuzung und bereite mich aufs linksabbiegen vor. Ampel wird Grün ich fahre in die Kreuzung ein und links gehen Fußgänger bei Grün rüber und ich fahre langsam um ihnen das überqueren zu ermöglichen. Nun habe ich das Problem gehabt das ich zu weit in die Kreuzung und nach links gefahren bin, dass ich ausgerechnet der zivil Polizei die Vorfahrt genommen habe, die rechts abbiegen wollte. Diese ist aber nur ein paar Meter mit Schrittgeschwindigkeit herangefahren und ich habe Sie lediglich daran gehindert in die Kreuzung einzufahren (Sie hätten ebenso auf die Fußgänger warten müssen). Ich habe gesagt ich hab mich stark auf die Fußgänger konzentriert und bin deswegen zu weit in die Kreuzung eingefahren. Naja die Reaktion war bescheiden.
Nur bin ich noch in der Probezeit und hab jetzt Angst, dass ich ein Aufbauseminar, welches verdammt teuer ist, besuchen zu müssen Plus Bußgeld. Nur gibt es eben Vorfahrt genommen mit Gefährdung ( Bußgeld, Pkt. Aufbauseminar) oder Vorfahrt genommen mit Behinderung ( 25 Euro Verwarnungsgeld ). Jetzt bin ich mir nicht sicher ob hier nur eine Behinderung statt fand oder schon eine Gefährdung.
edit: ich bin auch nur Schrittgeschwindigkeit gefahren aufgrund der Fußgänger.
MfG Ramon
3 Antworten
Also eine Gefährdung würde eigentlich erst dann vorliegen, wenn jemand eine Vollbremsung (oder zumindest sehr stark bremsen) hätte machen müssen.
Von daher wäre es lediglich eine "Behinderung". Ist natürlich jetzt die Frage, wie die Polizei das gesehen hat. Gegen deren Einschätzung wirst du wenig ausrichten können.
Gefährdung war das nicht. Wahrscheinlich wird da überhaupt nichts kommen, da Polizisten bei sowas auch mal ein Auge zu drücken und es für sie auch Arbeit bedeutet.
In deiner Schilderung kann ich keine Gefährdung erkennen. Mach dir mal nicht zuviele Sorgen.