Vor Polizei weglaufen?

16 Antworten

Ja Klar ;-) wird die strafe härter aber bei kinderjährigen gibts eig. wie immer nur eine Ermahnung ^^ ich bin mal mit paar freunde auf ein Gerüst gekletert wo man nicht drauf darf und dann hat i-wer die Polizei gerufen und wir fanden es halt witzig abzuhauen dann wurd und aber Langweilig und sind zurück gegangen (Die Bullen haben sich extra versteckt und dachten die wären ja so gut das sie paar Kiddys bekommen haben ^^ ) dann hab die Megaphnoe Gerufen und sind hingegangen und dann hat der so ein kak über das man da nicht hingehen darf und das wenn wir 18 währen jetzt eine Anzeige bekommen würden etc. haben dann nur ne ermahnung bekommen ***

> also kommt halt aufs Alter an und > wieso man Abgehauen ist


Es gibt, bis auf eine Variante, keine gesetzliche Verpflichtung in Deutschland, selbst begangene Straftaten bzw. sich selbst anzuzeigen. Also ist die Flucht nicht strafbar. Sich selber stellen muss man sich zwingend, weil sonst strafbar, nach einem Verkehrsunfall. Andernfalls würde man die sogenannte "Fahrerflucht" begehen. Und das wird mitunter ziemlich hart bestraft. Leider nicht immer...

Stan82  06.01.2011, 00:43

Welche Variante meinst du?

fastlink  06.01.2011, 02:41
@Stan82

Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle meint er.

Z.B. Du brummst besoffen auf einen geparkten Pkw und bist jetzt verpflichtet, Dich selbst der Polizei zu stellen, ansonsten wirst Du bereits dafür bestraft, dass Du das nicht gemacht hast.

RubberDuck1972  06.01.2011, 14:52
@fastlink

Es kommt auch drauf an, was passiert ist: Mein Vater hat mal ein Verkehrsschild platt gefahren. Als er zuhause angekommen ist, hat er gleich bei der Polizei angerufen und es denen gesagt. - Ich mein: Da war ja kein Mensch bei verletzt worden.

Stan82  06.01.2011, 19:51
@fastlink

Das ist aber keine Verpflichtung zur Selbstanzeige...

cherusker18  07.01.2011, 20:22
@Stan82

Aber selbstredend. Sobald man durch einen Verkehrsunfall jemand anderen geschädigt hat, besteht eben diese Verpflichtung. Damit soll schwerpunktmäßig erreicht werden, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Eine mögliche "Bestrafung" kann als zweitrangig betrachtet werden.

Stan82  12.01.2011, 19:55
@cherusker18

Richtig. Das hat aber nichts mit einer strafrechtlichen Selbstbelastungspflicht, die es so in Deutschland eben nicht gibt, zu tun. Auch eine Selbstanzeige ist etwas anderes. Schließlich kann man auch schuldlos in einen Unfall verwickelt werden.

cherusker18  19.01.2011, 18:52
@Stan82

Sicher gibt es hier keine Selbstbelastungspflicht. Aber im §142 III StGB wird ausdrücklich ein bestimmtes Verhalten gefordert. Im Umkehrschluss setzt sich der "Melder" somit einer möglichen Strafverfolgung aus, wenn er Straftatbestände beim Führen seines Fahrzeuges erfüllt hat. Ich denke dan einfach mal an Alkohol oder die fehlende Fahrerlaubnis. Man wird nicht zwingend für den Unfall bestraft sondern nur für das Nichtmelden im Falle eines Falles. Und zuletzt: Auch jemand, der den Unfall nicht verursacht hat, kann eine Unfallflucht begehen.

Stan82  20.01.2011, 21:16
@cherusker18

Die sich aus dem § 142 StGB ergebende Pflicht dient "allein der Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche" (Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, § 142 Rn. 2). Hingegen hat man sich, wenn man Straftatbestände beim Führen des Wagens verwirklicht hat, schon allein dadurch einer Strafbarkeit ausgesetzt, die jedoch mit dem § 142 StGB nichts zu tun hat. Wegen dem Unfall an sich wird man übrigens in keinem Fall nach dieser Vorschrift bestraft.

Das ist "Widerstand gegen die Staatsgewalt"; zumindest hieß das früher so. Oder du hast dich einer "festnahme entzogen" oder einer "überprüfung der Personalien" undsoweiter.

Wenn die dich als gefährlich einstufen, dann machen die Polizisten auch "von der Schußwaffe gebrauch".

Ich würd lieber stehen bleiben, wenn ein Polizist ruft: "Halt! Polizei!"

shawwtey  14.09.2016, 13:46

Größter Müll den ich hier je gelesen habe. 1. Vor der Polizei weglaufen ist keine Straftat! 2. In Deutschland wird kein Polizist seine Pistole einsetzen um jemanden zu stoppen der die Flucht ergreift.

Brontax  30.12.2016, 22:33
@shawwtey

Dann bist du aber noch nicht so lange auf der Plattform unterwegs, oder? :D

Wasauchimmer3  19.02.2018, 17:41
@shawwtey

Sind wir in der Usa oder seit wann nutzt ein Polizist seine Waffe wenn jemand flüchtet??? Man darf abhauen, sowie man auch aus dem Knast ausbrechen darf wenn man es schafft.

Weglaufen bringt nichts ihrgendwann kriegen die dich, und wegen einem Diebstahl abhauen ist nicht gerade die mühe wert. Die werden dich sicher ihrgednwann finden. Man kann dan auch sagen das man das nicth gewusst hat das das Polizisten waren und Abgehauen ist weil man Angst hatte, aber so gut lügen um das gut rüber zu bringen das kann glaub ich keiner.

Also aus eigener Erfahrung weiß ich das die meisten Polizisten viel zu faul zum weglaufen sind und wenn du es schaffst wegzulaufen kommt es auf den Sachverhalt an ob der Fall weiter untersucht wird. Um dir genaueres sagen zu können müsstest du eine Straftat als Beispiel nennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung