Vor kurzem Fahrverbot gehabt und jetzt wieder 2 Punkte. Was erwartet mich?

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Das Bußgeld wird angemessen erhöht werden, in der Regel wird es verdoppelt.

Dazu kommt ein Fahrverbot von einem Monat laut Bkat für den eigentlichen Verstoß plus ein weiterer Monat wegen der 2x26km/h Regel.

Das Fahrverbot ist sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides anzutreten.

19Michael69  11.02.2017, 02:20

In der Regel wird das Bußgeld bei Vorsatz verdoppelt.

Wie bzw. wodurch kommt hier die "angemessene Erhöhung" zu Stande?

Gruß Michael

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 18:03
@19Michael69

Das würde mich auch interessieren. Wovon hängt es ab?

Crack  11.02.2017, 18:37
@19Michael69

§3 BKatV Bußgeldregelsätze

(1) Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 152.1, 241.1, 241.2, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs etwas anderes bestimmt ist.

und:

§1 BKatV Bußgeldkatalog

(2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.

Das heißt, die Regelsätze im Bkat sind für Ersttäter gemacht.
Wer Voreintragungen [Punkt(e)] hat ist kein Ersttäter mehr - somit können diese also noch verschärfend berücksichtigt werden.
Das mit der "Verdopplung" hat sich wohl so eingebürgert und bewährt weshalb es meist so angewendet wird.

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 18:43
@Crack

Was mich auch interessieren würde und was ich auch gelesen habe, dass man ab 5 punktender Möglichkeit noch hat 1 Punkt abzubauen, indem man ein Seminar besucht. Punkte verfallen ja auch nach paar Jahren wie zum Beispiel bei 1 Punkt nach 2 Jahren und wenn man 2 Punkte bei einem Vorfall bekommen hat, nach 5 Jahren. Heißt das, dass wenn man 6 Punkte hat gar keine Möglichkeit mehr hat abzubauen? Auch wenn man jahrelang keine Punkte mehr bekommt oder habe ich das falsch verstanden?

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 19:00
@Crack

Und die 2x26kmh Regel, wo ich zweimal 1 Punkt innerhalb eines Jahres bekommen habe, werden die dann auch jeweils nach 2 Jahren erlöscht oder sind das dann 5 Jahre?

Crack  11.02.2017, 19:10
@Fao93

§4 StVG

 (7) Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem
Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug. Für den zu verringernden Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.

Wer also schon 6 Punkte hat kann keinen mehr abbauen.

Crack  11.02.2017, 19:12
@Fao93

Ein Punkt nach 2,5 Jahren,
Zwei Punkte nach 5 Jahren.

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 19:20
@Crack

Aber bei den Vorfällen, wo man ein Punkt bekommt und man zum Beispiel nach 1,5 Jahren wieder ein Punkt bekommt, verfällt der erste Punkt dann auch nach 5 Jahren oder nach 2,5 Jahren?

Crack  11.02.2017, 19:28
@Fao93

Jeder Punkt hat jetzt feste Fristen und wird nicht mehr durch nachfolgende Punkte gehemmt, bzw. verlängert.

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 19:40
@Crack

Also auch nicht wenn ich die nächsten 10 Jahre kein Punkt bekomme? Es bleibt für immer bei 6 Punkten?

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 20:12
@Crack

Also auch nicht wenn ich die nächsten 10 Jahre kein Punkt bekomme? Es bleibt für immer bei 6 Punkten?

Hallo.

Punkte.
2 1/2 Jahre  Ordnungswidrigkeit
5 Jahre Grobe Ordnungswidrigkeit mit  , vorgesehenem Regelfahrverbot
5 Jahre Straftat
10 Jahre Straftat mit Erziehung der Fahrerlaubnis

Punkte
1 Punkt  2 1/2 Jahre
2 Punkte Grobe Ordnungswidrigkeit mit vorgesehenem Regelfahrverbot
2  Punkte Straftat
3 Punkte Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Punktebewertung:
1 Punkt 2 1/2 Jahre
2 Punkte 5 Jahre
3 Punkte 10 Jahre

Maßnahmen 4+5 Punkte Schriftliche Ermahnung Information über Punkte
                                     Hinweis auf Fahreignungsseminar

6+7 Punkte Schriftliche Verwarnung Info. über punkte Hinw. Entzug 8 pkt.
ab 8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis mindestens 6 Monate Sperrfrist.

          Neuerteilung nach MPU.

Punkteabbau:

Wer 1-5 Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen

Das Seminar ist eine Kombination aus zwei verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Min. und 2 verkehrspsychologischen Einheiten  zu je
75 Min. In kleinen Gruppen beim Fahrlehrer und Einzelsitzungen
beim Psychologen sollten die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und eine nachhaltige Verhaltens Änderung bewirken bewirkt werden.
Dieses Seminar Kostet ca 400 - 500€ und nur 1x in 5 Jahren.

Rest folgt.

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 21:52

Und wann ist es eine Ordnungswidrigkeit und wann einene Straftat? Was versteht man unter Straftat und Ordnungswidrigkeit? Und was ist es in meinem Fall? Danke im Voraus 

Bley1914  11.02.2017, 23:17
@Fao93

Eine Ordungswidrigkeit  wird eine  "Straftat" nach der 2x26 er Regelung. Körperverletzung,
Fahrlässige Tötung

Nötigung
Unterlassene Hilfeleistung
Kennzeichenmissbrauch
Gefährliche Eingriff, in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Trunkenheit
unerlaubtes Entfernn vom Unfallort
Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubnis.
Drogen beim 2 x
Verstoss gegen die Wartepflicht obwohl rotes  oder gelbe  rote Lichtzeichen
Abstandverstoß bei 2 Punkte
Höchtgeschwindigkeit  außerorts  61+
dto innerhalb 31 *

Hallo, das 2. Mal  mit 49  erwartet dich 160 € Bußgeld, das von der Bußgeldstelle wegen der Jahresfrist angemessen erhöht wird .
Hier Oldenburger Münsterland wird 50% der 160€ =  80+160} 240 € + Gebühren ca. 25-30€ erhöht. 2. Monate Fahrverbot, Die Fahrerlaubnisstelle kann auch (Beispiele ] von 2 auf 3. ein Fachärztliches Gutachten.
Hier müsste man noch mit keiner MPU rechnen .Anordnung eines Aufbauseminars.
Das sind Möglichkeiten, und da ich kein Hellseher bin wüsche ich dir
Einen milden Bearbeiter und  Glück und   Erfolg.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 19:04

Was mich auch interessieren würde und was ich auch gelesen habe, dass man ab 5 punktender Möglichkeit noch hat 1 Punkt abzubauen, indem man ein Seminar besucht. Punkte verfallen ja auch nach paar Jahren wie zum Beispiel bei 1 Punkt nach 2 Jahren und wenn man 2 Punkte bei einem Vorfall bekommen hat, nach 5 Jahren. Heißt das, dass wenn man 6 Punkte hat gar keine Möglichkeit mehr hat abzubauen? Auch wenn man jahrelang keine Punkte mehr bekommt oder habe ich das falsch verstanden?

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 19:05
@Fao93

Und die 2x26kmh Regel, wo ich zweimal 1 Punkt innerhalb eines Jahres bekommen habe, werden die dann auch jeweils nach 2 Jahren erlöscht oder sind das dann 5 Jahre?

Bley1914  11.02.2017, 23:00
@Fao93

Weil.beim 2. Mal ein Regelfahrverbot kommt gibt es 2 Punkte ,lt.ADAC und 5 Jahre Punkte

Durch dieses Bonussystem soll das zukünftige Verhalten des Verkehrsteilnehmers positiv beeinflusst werden.

Wurde aber eine neue Tat begangen, bevor die Maßnahme zum Punkteabbau teilgenommen wurde, gilt das Tattagsprinzip : für den Punkteabzug kommt es darauf an, ob vor Abschluß der Maßnahme bereits eine neue Tat begangen wurde. Wer also 5 Punkte hat und einen neuen Verstoß begeht, der bei Rechtskraft zu 1 weiteren Punkt führt,kann nichts mehr abbauen.

Ermahnung
bei 4+5 Punkten wird der  Betroffene erstmals gebührenpflichtig ermaht und zu einer Veränderung seines Verhalten aufgefordert.
Er wird auf den Punkteabbau hingewiesen. Freiwillige Teilnahme.

Verwarnung

sind 6+7 Punkte erreicht, folgt die gebührenpflichtige Verwarnung. Ein Seminar wird jetzt nicht mehr mit Punkterabatt belohnt.

Entziehung der Fahrerlaubnis
Mit 8 Punkten gilt der Betroffene unwiderlegbar als ungeeignet zum Führen von KfZ.
Eine Fahrzeugsperre  mindestens 6 Monate.
Er muß dies durch MPU nachweisen.

Atypische Fälle
Die Fahrerlaubnis darf nur dann entzogen werden, wenn die Maßnahmen beider Vorstufen ergriffen wurden.
Wer ohne Ermahnung aufm 6-8 Punkte kommt, wird auf 5 zurückgesezt.
Wer zwar früher ermahnt , aber vor Erreichen von8 Punkten noch nicht verwarnt wurde, hat lediglich 7 Punkte.

Durch dieses Stufensystem ist sichergestellt, das jeder Betroffene vor der
Entziehung der Fahrerlaubnis  2X angeschrieben , und mit den folgen des

Punktesystems konfrontiert  wird.

Punkteabbau
Wer 1-5 Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignunsseminar 1 Punkt abbauen. Das Fahreignungsseminar ist eine Kombination aus 2  verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Min. und 2 verkehrspsychologische´n Einheiten zu je 75 Min.. In Kleingruppen beim Fahrlehrer und in Einzelsitzungen beim Psychologen sollen Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und eine nachhaltige  Verhaltensänderung bewirkt werden.

Das Seminar kostet etwa 400-m 500€  und in 5 Jahren nur einmal genuzt werden.

Wer also schon 5 Punkte hat und einen neuen Verstoß begeht,der bei Rechtskraft zu einem 1 weiteren Punkt, kann durch die Seminarteilnahme nichts mehr abbauen.
für die 2x26 Regelung gibt es beim 2. Verstoss eine Erhöhung des Bußgeldes sowie 2 Punkte.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914

Hallo.

Eintragungsdauer.

2 1/2 Jahre bei Ordnungswidrigkeit und 1 Punkt

5 Jahre Grobe Ordnungswidrigkeit mit  Regelfahrverbot   2 Punkte
5 Jahre Straftat                                                                   2 Punkte
10 Jahre Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis.          3 Punkte
 2x 26 er Regelung beim2, Mal 2 Punkte -Regelfahrverbot von1 monats

Punkteabbau

Wer 1-5 Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Das Fahreignungsseminar ist eine Kombination aus 2 verkehrspädagogischen Modulen zu
je 90 Min Min. und 2 Verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Min.
.in kl3eingruppen beim Fahrlehrer und in 2 Einzelsitzungen

beim Psychologen sollen die Hintergründe der der Verkehrsverstöße ge geklärt werden und eine nachhaltige Verkehrsveränderung bewirkt werden.
Dieses Seminar kostet ca 400-500 € (Stand 2014) und kann nur einmal in 5 Jahren genutzt werde.
Für den Punkteabbau  teilgenommen  wurden  gilt das Tattagsprinzip: Für den Punkteabzug kommt es darauf an,ob vor Abschluss der Maßnahme bereits eine neue  begangen wurde. Wer also schon 5 Punkte hat und eine neuen Verstoß begeht,der bei Rechtskraft zu 1 weiteren Punkt führt, kann durch die Seminarteilnahme nichts mehr abbauen.

                                                                                         

Fao93 
Fragesteller
 11.02.2017, 22:57

Und wann ist es eine Ordnungswidrigkeit und wann einene Straftat? Was versteht man unter Straftat und Ordnungswidrigkeit? Und was ist es in meinem Fall? Danke im Voraus