Vor-// und Nachteile Erwerbsminderungsrente?

5 Antworten

wann der Antrag gestellt wird, ist kein Wunschkonzert wenn man ALG2 bezieht. wenn das Amt entscheidet, dass dein Onkel dem Arbeitsmarkt aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr zur Verfügung steht, dann fordern sie ihn ohnehin auf den Antrag zu stellen.

Vor- und Nachteile wiegen sich auf. jedoch sehe ich hier eindeutig den Vorteil, dass er als Rentner dem Jobcenter gegenüber nicht mehr agieren muss, um seinen Lebensunterhalt zu bekommen.

sobald er in Rente geht und das Geld reicht nicht aus, wird er übergeleitet an die Sozialhilfe SGB XII.

Da ich selbst Erwerbsminderungsrentner bin, kenne ich mich da recht gut aus. Vorteil: Du wirst vom Amt (SGB II) in Ruhe gelassen. Nachteil: Die Höhe Deiner monatlichen Rente ändert sich nicht mehr. Meist hat man nicht viel Geld zur Verfügung, wenn die Rente sehr gering ist. Wird dann aufgestockt durch SGB XII. Alles bewegt sich mehr oder weniger im Hartz-IV Bereich. Damit muss man leben und sich alles so einrichten. Aber der Vorteil überwiegt deutlich: Es ist angenehmer, weniger Geld zu haben (und das auf Dauer) und einen entsprechend geringeren Lebensstandard, als mit den Schikanen von der Hartz-IV Behörde. Man gewöhnt sich an das "wenige". Aber in Ruhe gelassen zu werden, das ist das, wo Dich nachher sehr viele beneiden ...

Hallo Lars123huhu321,

Sie schreiben:

Vor-// und Nachteile Erwerbsminderungsrente?

Welche Vor und Nachteile hat eine Erwerbsminderungsrente? Mein Onkel ist nicht mehr arbeitsfähig (gesundheitliche Gründe) und bekommt vom Amt Geld. Sollte er den Antrag für Erwerbsminderungsrente stellen oder noch ein paar Jahre warten? Die Rentenbeiträge sinken dann doch auch bei Renteneintritt wenn er jetzt die Erwerbsminderungsrente beantragt? Er ist 56 Jahre.

Antwort:

2016 - 56 = ca. 1960 geboren!

Mit Ihren Angaben alleine kann keine vernünftige Aussage getroffen werden, den jeder Einzelfall ist anders!

Sie schreiben zum Beispiel, daß Ihr Onkel Geld vom Amt bekommt!

Von welchem Amt und was für eine Leistung?

Grundsätzlich müßen für eine Erwerbsminderungsrente die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden!

Das heißt im Klartext:

Auf dem Rentenkonto Ihres werten Onkels müßen mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre), davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) nachgewiesen werden!

Ohne diese Grundvoraussetzung kommen die medizinischen Voraussetzungen nicht zum Tragen!

Sind diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, geht es um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen in der eigenen Krankenakte!

Das heißt:

Für eine volle Erwerbsminderungsrente muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachgewiesen werden, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nichts im Wege!

Die Rentenbeiträge sinken dann doch auch bei Renteneintritt wenn er jetzt die Erwerbsminderungsrente beantragt?

Antwort:

Von welchen Rentenbeiträgen ist hier die Rede, wenn Ihr Onkel Geld vom Amt bekommt?

Bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente vor dem 63-igsten Lebensjahr muß mit einer lebenslangen Rentenkürzung von bis zu maximal 10,8 Prozent gerechnet werden!

Außerdem besteht da natürlich ggf. auch noch das Risiko der sogenannten Zwangsverrentung:

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/zwangsverrentung_aktuell_08_2016.pdf

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

auch ein Amt ist nicht in der Lage einschätzen zu önnen, wann bei jemanden das Leistungsvermögen so weit gesunken ist, das der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung bescheinigt, das der Versicherte eine halbe Erwerbsminderungsrenten (3-6h täglLeistungsvermögen) oder eine volle Erwerbsminderungsrente (0-3 h tägl. Leistungsvermögen).

Er sollte jetzt den Antrag stellen, da er die rentenrechtliche Vorraussetzungen nach 24 Monate verliert. ALG II Zeiten sind keine rentenrechtliche Zeiten.

Beste Grüße

D. Gall

Rentenbeiträge sinken nicht. Im Gegenteil, die Rente wird den steigenden Preisen gemäss der Inflationsrate weiter steigen, wenn auch nur gering.