Von Kirchensteuer abmelden, muss man es Arbeitgeber mitteilen?
Ich will mich von der Kirchensteuer abmelden. Muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen oder macht das die Gemeinde?
10 Antworten
Ich habe das damals gemeldet, da der Vertrag seit Jahren bestand und ich keinen Murks wegen der Steuer haben wollte
Was bringt es mir, aus der Kirche ausgetreten zu sein, wenn die Buchhaltung nichts davon weiß und die Kirchensteuer weiter von meinem Gehalt abgeht?
Die Buchhaltung erfuhr davon früher, indem man die Lohnsteuerkart ändern ließ und die geänderte Lohnsteuerkarte vorlegte. Inzwischen läuft das über das ELSTAM-Verfahren ('elektronische Lohnsteuerkarten'). Wenn die Daten dort entsprechend geändert wurden, erfährt der Arbeitgeber vom Kirchenaustritt bei der nächsten Datenbank-Abfrage
denk auch an das Finanzamt !!!! wegen der Abmeldung der Kirchensteuer
sonst kommen die eines Tages mit einer Hohen Geldforderung zum Zahlen
erkundige dich erst mal beim Finanzamt wie und was
garnix mehr zahlen geht nicht !!!!!
Du musst aus der Kirche austreten (i.d.R. beim Amtsgericht), dann wirst du von der Kirchensteuer befreit. Das musst du natürlich deinem Arbeitgeber mitteilen, gebe ihm eine Kopie deines Kirchen-Austritts.
Endlich mal eine komplett richtige Antwort. Der AG kann einen nicht von der Kirchensteuer abmelden und die gemeinde selbst entlässt ihre Schäfchen auch nicht selber.
Um aus der Kirche auszutreten müsste ich dieser doch aber erstmal beitreten oder nicht?
Du musst nicht selbst beigetreten sein - das können auch deine Eltern für dich getan haben, z.B. indem sie dich taufen ließen.
Das machst Du. Da wird man auch extra drauf hingewiesen. Eigentlich reicht eine simple Mitteilung,a lso Anruf.. meine wollten dann doch gerne ne Kopie von der Austrittsbestätigung.
Austritt geht fix:
????????????????