Vom Arbeitgeber abgezockt?

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Hallo,

am besten zunächst klären, ob für den betreffendenZeitraum ein Tarifvertrag galt. Wenn ja, sind dort auch (meist kurze) Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehen.

Wenn keine tariflichen oder arbeitsvertraglichen Fristen gelten, ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 vollen Kalenderjahren maßgebend.

Ggf. Unterstützung holen: Betriebsrat, Gewerkschaft, ehemalige Kollegen ...

Wenn man die Forderung schriftlich mit Fristsetzung beim Arbeitgeber geltend gemacht hat, kann man beim Arbeitsgericht Klage einreichen (ggf. auch ohne Rechtsanwalt).

Das Problem wird aber sein, die Ansprüche zu belegen. Vermutlich wird die Klage nach einigen Monaten/Jahren nach einer Verhandlung bei Gericht abgelehnt werden.

Gruß

RHW

RHWWW  24.06.2021, 20:15

Danke für den Stern!

Du musst zur Gewerkschaft gehen, auch wenn Du keine Mitglied bist. Die helfen Dir.

Familiengerd  30.12.2020, 13:53
auch wenn Du keine Mitglied bist

Anspruch haben nur Gewerkschaftsmitglieder, und in aller Regel wird - nachvollziehbar! - auch nur ihnen Unterstützung gewährt.

Es gibt in Arbeits- und Ausbildungsverträgen eine Ausschlussfrist für vertragliche Ansprüche. Im Regelfall wird diese auf 3 Monate nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses festgesetzt. Kurzum: es wird zu spät sein

Familiengerd  30.12.2020, 13:50

Diese Ausschlussfrist kann (!) es geben - muss es aber nicht, dann gilt Die gesetzliche Frist von 3 Kalenderjahren.

Und glaubst du dem war nicht bewusst daß er dich abzockt? Der hat bestimmt deine Überstunden fein säuberlich irgendwo aufgeführt damit man eventuell was gegen Ihn in der Hand hat!? Wenn du also glaubst das du ohne irgendeinen Eigenbeweis was erreichst, dann träum weiter!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung