Vollstreckungsbescheid handschriftlich nachträgliche Änderung?
Hallo .
Vor kurzem bekam ich von einem deutschen Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung und eine Kopie des dazugehörigen Vollstreckungstitels.
Es ist richtig, dass ich bei diesem Gläubiger vor sehr vielen Jahren einmal etwas offen hatte. Dennoch wurde dies Zahlung schon damals beglichen. Nach fast 20 Jahren habe ich leider keinerlei Unterlagen mehr dazu.
An die Zustellung eines Mahnbescheides oder Titels kann ich mich auch nicht erinnern. Denn wir einigten uns damals aussergerichtlich.
Was jedoch auffällig ist, dieser vermeidliche Vollstreckungsbescheid ist in einer sehr schlechten Qualität und kaum etwas zu erkennen. Ausser mein Name und meine damalige Wohnanschschrift.
Es macht beinahe den Eindruck als wurde er kopiert, dann gefact und dann wieder kopiert und jeweils mit schlechter Qualität. Als ob es beabsichtigt ist nichts mehr darauf zu erkennen.
Was aber noch auffälliger ist, es wurde ein gedruckter Teil durch gestrichen und handschriftlich geändert und unterschrieben.
Aus meiner Sicht ist das nicht möglich. Ein solcher Vollstreckungstitel ist ein Urteil und eine Urkunde. Dies kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht geändert werden. Egal von wem. Denn dazu müsste das Urteil aufgehoben werden und ein neues Urteil erstellt werden. Bei diesem neuen Urteil hätte der Betroffene doch informiert werden müssen.
Oder liege ich falsch und es ist eine gängige Praxis von Gerichten sich Arbeit zu ersparen ......
Doch ich vermute hier einen Betrugsversuch und eine Urkundenfälschung durch das Inkassobüro.
Was meint ihr dazu ?
LG B
5 Antworten
Als Ergänzung zu Jewi:
Du liegst im Prinzip richtig, dass so etwas eine Urkundenfälschung darstellen könnte. Wichtig ist hier die Frage aber, wer die Ergänzungen vorgenommen hat und wieso. Ich kenne das durchaus, dass Gerichtsvollzieher teilweise handschriftlich Ergänzungen vornehmen, dann aber via Stempel und Unterschrift "validieren". Das mag also durchaus erlaubt sein.
Deswegen ist es eigentlich ein guter Vorschlag von Jewi, erst mal dem Inkasso zu schreiben "Sorry, ist nicht lesbar, ich benötige eine lesbare Kopie und eine Erklärung zu den merkwürdigen handschriftlichen Ergänzungen". Die Ankündigung wegen Strafanzeige würde ich vorerst aber weglassen, denn du bist es im Moment, der in einer etwas schwächeren Position ist.
Ansonsten ist das ganze schwierig. Für den Einwand "bereits bezahlt" bist du beweispflichtig. Deswegen würde ich vom Inkasso mal eine detaillierte Forderungsaufstellung im Detail anfordern. Wirklich knapp schreiben, nichts weiter. Wenn du das hast, melde dich nochmal. Ggf. auch per PM. Man kann dann mal drüber schauen, welche Wege es gibt, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Hallo.
Vielen Dank für eure Antworten. Hier eine kurze Zusammenfassung was ich erfahren habe.
Ich habe mit der zuständigen Rechtspflegerin gesprochen. Sie hat bestätigt das es sehr ungewöhnlich ist das beim Stempel der Name und die Unterschrift des zuständigen Rechtspflegers geändert wird. Zumindest nicht per Handvermerk.
Auch übergab ich es einen befreundeten pensoinierten Anwalt. Ihm kam es auch seltsam vor und er meinte ich solle die Adresse des Inkassos prüfen.
Laut Internetrecherche ist dort eine Teppichreinigung. Bei Anruf geht nur Sprachbox ran. Mit dem Hinweis einen Termin per Mail zu vereinbaren.
Ich werde auf Anraten meines befreundeten Anwaltes noch die Registrierungsnummer dieses Inkassos prüfen. Das geht auch nur mit schriftlichen Antrag.
Die Homepage des Inkassobüros ist eine .com Adresse, Was auch sehr merkwürdig ist, sie ist mit Wordpress erstellt ....
Wie gesagt, ich warte zunächst das schreiben vom Gericht ab...
Nochmals Danke an alle.
LG
B
Ein Titel ist aber 30 Jahre gültig, deshalb dürfte die Vollstreckung doch korrekt sein. Ich habe auch eine titulierte Forderung und da die sehr hoch ist, schicke ich auch alle 5-8 Jahre den Gerichtsvollzieher mal los.
Mir ist die Sache auch sehr suspekt. Fangen wir doch mal die Sache von vorne an. Bei einer Forderung kommt als erstes der Mahnbescheid, der muss per Postzustellurkunde an deine Adresse zugestellt werden, reagierst du darauf nicht, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid. Dieser kann aber im Gegensatz zum Mahnbescheid öffentlich zugestellt werden, also am Schwarzen Brett des Amtsgerichts gehängt werden.
Wenn jemand dir eine Postzustellurkunde, also die gelben Briefumschläge in deinen Briefkasten wirft, musst der Postbote den Einwurf mit Unterschrift auf dem Vorblatt bestätigen. Auf diesen Vorblatt steht auch das Aktenzeichen und das ändert sich nicht auch wenn aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid wird.
Daher fordere den dubiosen Laden auf, dass man dir eine lesbare Kopie des Vollstreckungsbescheid zusendet, dir die handschriftlichen Ergänzungen erklärt und eben eine Kopie diese Vorblatt wo halt überall das gleiche Aktenzeichen zu erkennen ist. Setze eine Nachfrist und weise dem Sachbearbeiter darauf, dass du nach Ablauf ihn persönlich wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges anzeigen wirst.
Sehe ich auch so. Den Bescheid muss ja auch irgendein Amtsgericht gestellt haben. Versuche das herauszukriegen und lasse dir von dort eine Kopie schicken.
Oder fordere vom Inkasso eine einwandfreie Version an
Hallo .
Ich habe mit dem zuständigen Amtsgericht telefoniert. Die Rechtspflegerin hat bestätigt das es ungewöhnlich ist. Zumal der Name und die Unterschrift des Stempels geändert wurden.
Sie kann mir aber nur auf schriftlichen Antrag eine Kopie zusenden. Das habe ich dann am Freitag noch getan und warte jetzt ab.