Vollstreckbare Ausfertigung vom Arbeitsgericht

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung von meinem ehemaligen Arbeitgeber

Nein, du hast eine vollstreckbare Ausfertigung eines arbeitsgerichtlichen Urteils.

Was muss ich tun das ich diese durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kann

Dem Gerichtsvollzieher einen Auftrag erteilen und die vollstreckbare Ausfertigung beifügen.

reicht es aus dieses Formular auszufüllen und dem zuständigen Gericht zu übersenden?

Ja, das wäre ein Anfang. Das zuständige Gericht kennst Du? Und wäre es davon abgesehen nicht vielleicht besser, es zunächst mit einer Kontenpfändung zu versuchen, jedenfalls wenn eine Bankverbindung bekannst ist?

needanswer25 
Fragesteller
 29.10.2014, 18:00

Eine Kontopfändung wäre sicherlich das leichteste denke ich, allerdings ist mir leider die Bankverbindung nicht bekannt. Rückwirkend betrachtet ist mir nun klar warum ich mein Gehalt immer Bar bekommen habe wenn ich es bekommen habe. Kostet es mich etwas den Auftrag dem Gerichtsvollzieher zu erteilen? Das zuständige Gericht ist denke ich das Amtsgericht in meinem Ort (gibt es nur eins davon) oder das Arbeitsgericht, wie gesagt habe so etwas noch nie gemacht.

jurafragen  30.10.2014, 09:30
@needanswer25

Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht, bei dem der Gerichtsvollzieher tätig ist, der für den (Wohn)sitz des Arbeitgebers zuständig ist.

Für die Vollstreckung fallen Gebühren an. Die Kontopfändung ist beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) zu beantragen. Da gibt es auch so schöne Formulare für. Und ja, das kostet auch etwas.

needanswer25 
Fragesteller
 29.10.2014, 20:26

Wenn ich die Bankverbindung rausbekommen würde wie bewerkstellige ich eine Kontopfändung? mfg

an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem Amtsgericht Deines AG mit dem Vollstreckungsauftrag (Vordruck) und Titel (vollstreckbare Form)

oder Konto pfänden

Weshalb gehst Du mit Deinem vollstreckbaren Titel nicht persönlich zum Gerichtsvollzieher und läßt Dich beraten wie weiter zu verfahren ist?

jurafragen  29.10.2014, 17:46

Weil Rechtsberatung nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist

Liesche  29.10.2014, 17:53
@jurafragen

Wenn der Gerichtsvollzieher den Einzug übernehmen soll, ist es doch keine Rechtsberatung!

needanswer25 
Fragesteller
 29.10.2014, 18:01
@jurafragen

Diese Antwort gab mir der Gerichtsvollzieher auch als ich ihn danach fragte so schlau war ich nämlich auch schon diesen zu fragen. :)