YouTube Urherberrecht Verstoß?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Videos sind Filmwerke. "(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...]

6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;" UrhG § 2 Geschützte Werke.

Das Hochladen auf Youtube und das Freigeben eines Videos für die Öffentlichkeit ist eine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von UrhG § 15 Allgemeines.

Dafür hat "(2) Der Urheber [...] das ausschließliche Recht", siehe ebenda.

Und wenn du nicht der Urheber des Videos bist, droht dir eine Klage und eine § 97a Abmahnung wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. sowie ein § 109 Strafantrag wegen § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.

Und wenn du dann noch Untertitel in das geschützte fremde Werk einfügst, droht das alles auch noch wegen UrhG § 14 Entstellung des Werkes.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das kommt auf die Quellenfreigabe und den Kontext an.

herja  28.08.2020, 16:19

Nein, ganz sicher nicht!

Lese mal den Beitrag von GerdausBerlin dazu!

Raylan  28.08.2020, 16:21
@herja

Echt, wenn jedoch eine Freigabe gegeben ist, darf ich dann nicht das Material verwenden? Ich denke doch.

herja  28.08.2020, 16:24
@Raylan

Von einer "Freigabe" oder Erlaubnis hat der Fragesteller nichts mitgeteilt.

Daher kann man davon ausgehen, dass es die nicht gibt.

Ja, selbstverständlich wäre es das, ohne Erlaubnis.

Die Antwort von GerdausBerlin hat deine Frage doch hinreichend beantwortet, was verstehst du denn daran nicht?

Ay9292 
Fragesteller
 29.08.2020, 21:30

Wer hat denn bitte gesagt, dass ich nichts daran verstanden hab? Was soll diese Frage jetzt?!

herja  29.08.2020, 22:09
@Ay9292

Warum stellst du denn diese Frage erneut, wenn du die Antwort verstanden hast?

Ay9292 
Fragesteller
 29.08.2020, 22:49
@herja

Was juckt es dich überhaupt wenn jemand eine Frage erneut stellt? 😂