Video geclaimt: Dürfen Sie das oder soll ich Einspruch erheben?
Ich habe ein Video zu einem Programm gemacht & zwar, wie man es crackt. Nun hat der Inhaber des Programmes mein Video claimen/sperren lassen. Darf er das? Soll ich Einspruch erheben, eine Rückstellung beantragen, o.a.?
Grund der Videosperrung ist die Urheberrechtsverletzung: "Wir haben einen rechtlichen Hinweis von einem Antragsteller in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte in deinem Video erhalten. Aus diesem Grund wurde dein Video von YouTube entfernt."
3 Antworten
Ja, das darf er. Ein Einspruch wird hier nichts nützen. Es kann Dir sogar passieren, dass Dir noch eine Unterlassungserklärung ins Haus flattert.
Bei einer Verurteilung sieht das Urheberrechtsgesetz harte Strafen vor. Somit können Geldstrafen von bis zu 100000 € und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Zu geil. Natürlich darf er das. Du stellst schließlich eine Anleitung zur Straftat ins Internet. Hoffe mal lieber, dass nicht noch mehr kommt