Ist die Verwendung eines gefundenen Parktickets strafbar?

4 Antworten

STGB §246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung_%28Deutschland%29

Na sicher ist das strafbar, denn sie hat in einem kostenpflichtigen Parkhaus im Grunde "schwarz" geparkt, also ohne zu bezahlen.

 Außerdem hat sie dem eigentlichen Besitzer der Parkkarte Ärger und eventuell auch Kosten bereitet. Denn wenn sie das Parkticket nicht mitgenommen hätte, hätte der eigentliche Besitzer es dort noch vorfinden und problemlos das Parkhaus verlassen können. Manche Parkhäuser verlangen bei verlorenen Parktickets eine Aufwandsentschädigung, weil sie ja nicht wissen, wie lange der Kunde dort geparkt hatte.

Ob so etwas strafrechtlich festgeschrieben wurde?

Aus moralisch-ethischer Sicht ist das sicher nichts für ein gutes Karma :D

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Slayer995 
Fragesteller
 15.10.2015, 14:42

Ich denke ja auch nicht das da etwas passiert, aber sie drängt so darauf noch andere Meinungen zu hören und hat totale Panik ;)

Danke !

DoofeFarbe  15.10.2015, 14:43
@Slayer995

Sie hat Panik deswegen? Meine Güte...

Slayer995 
Fragesteller
 15.10.2015, 15:39
@DoofeFarbe

Ja ich frage mich sowieso weshalb sie den Parkschein überhaupt mitgenommen hat wenn sie so ein schlechtes Gewissen hat ..

Schnoofy  14.01.2016, 12:54
@Slayer995

Auf älle Fälle hat dadurch dieser Parkschein noch einen Zweck - als Thema dieser Frage.