Verweis auserhalb des Schulgeländes?

7 Antworten

Gesetzliche Grundlagen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen generell in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Das ergibt sich aus § 10 Jugendschutzgesetz

In den vergangenen Jahren haben die einzelnen Bundesländer Nichtraucher-Schutzgesetze erlassen. Diese Gesetze sehen unter anderem ein Rauchverbot an Schulen und Bildungseinrichtungen vor (z.B. § 2 Abs. 1 Nr. 4a NRauSchG SH). Ein Verstoß gegen das Rauchverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Rechne auch nicht damit, dass diese Gesetze einmal für verfassungswidrig erklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach entschieden, dass Einschränkungen in der freien Entfaltung der Persönlichkeit durch Rauchverbote zum Schutz der Gesundheit der übrigen Betroffenen hinzunehmen sind. 

Du bist nicht als Privat Person gewesen, sondern als Schüler.

Das Rauchverbot wurde auch in den Schulgesetzen der Länder umgesetzt. So regelt § 4 Abs. 10 SchulG SH das Rauch- und Alkoholverbot für alle Schulen des Landes. Es gilt im Schulgebäude selbst und auf dem gesamten Schulgelände und erstreckt sich auch auf schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

Du bist auf dem Weg zur Schule gewesen daher hat der Rektor richtig gehandelt.

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulstrafen/rauchverbot-an-schulen.aspx

Da wird sich wohl das Jugendamt einschalten, da Deine Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.

War es während der Schulzeit ? Falls nicht, dann:
Naja, was Du in Deiner Freizeit machst ist zwar Dein Bier, aber es ist dennoch richtig.

Wenn es in der Schulzeit war: Ja.

So nebenbei... Lass den Dreck aus dem Hals, ist echt besser. Momentan sterben seltsamerweise jede Menge Raucher in meinem Umfeld. Zwei an Lungenkrebs, einer an Kehlkopfkrebs, der andere hat Knochenkrebs und eine Frau hat Bauchspeicheldrüsenkrebs....
Das sind 5 Bekannte, die nicht mehr lange zu leben haben.....

Nein, nur während der Schulzeit einschließlich Pausen.

Er darf aber Deine Eltern verständigen, dass er Dich beim Rauchen gesehen hat.

Sicher darf er das, als 16jähriger darf dir das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Dein Schuldirektor hat dir gegenüber einen Erziehungsauftrag und dem würde er nicht gerecht, wenn er deine Raucherei ignorieren würde.

Halbammi  16.02.2019, 17:30

Völliger Blödsinn. AUsserhalb der Schulzeiten und ausserhalb des Schulgeländes darf der Direktor mal gepflegt GARNICHTS!

Falls er das Gelände während der Schulzeit verlassen hat rechtfertigt das natürlich den Verweis, hat aber mit dem Rauchen ncihts zu tun.

Christiangt  16.02.2019, 17:35
@Halbammi

Jugendschutzgesetz § 10 (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden." https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Also Halbammi, der Direktor darf Ihm das rauchen auf der Stelle verbeiten.

Halbammi  16.02.2019, 17:40
@Christiangt

Toll das du Copy+Paste beherrscht. jetzt muss nur noch dazukommen das man kapiert was man da tut. WO genau steht dort, dass jeder Hans und Franz ( nichts anderes ist ein Schuldirektor ausserhalb der Schulzeit) plötzlich HIlfspolizist und Jugendamt in einem sein darf? Zeig mir das bitte

Christiangt  16.02.2019, 17:48
@Halbammi

Ich habe das Extra zitiert, weil Ich schon wußte , dass so eine dumme Antwort wie deine Recht wahrscheinlich ist. Es handelt sich um ein Gesetz , das gilt für alle Bürger, wie kann man das nicht wissen. "Kopfschüttel 8112".

Halbammi  16.02.2019, 22:23
@Christiangt

Scheinbar bin ich zu dumm, dass ich nicht erkenne wo in deinem Abschnitt der Zusatz "Und jeder vorbeigehende Bürger kann sofort Aufgaben von Jugendamt oder Polizei übernehmen" steht.

Da kannst du jetzt noch so oft darauf herumreiten das der Junge keine Kippen hätte haben dürfen, deshalb darf der Direktor IMMER NOCH NICHT, wie bereits in meinem VORHERIGEN BEITRAG angegeben hier plötzlich Schulverweise für etwas aussprechen was der Junge IN SEINER FREIZEIT macht.

Jetzt empfehle ich dir: 1. Lies mal deinen wunderbar gegoogelten Abschnitt 2. VERSTEH erstmal was da drinsteht 3. DENK DRÜBER NACH und dann darfst du mir das 4. ZEIGEN WAS DEN DIREKTOR ERMÄCHTIGT!

Halbammi  16.02.2019, 22:24
@Halbammi

"KOPFSCHÜTTEL"

Christiangt  16.02.2019, 22:37
@Halbammi

Ich habe nirgendwo gesagt, dass der Direktor diesen Schulverweis aussprechen durfte. Ich habe gesagt, dass er dem Schüler das Rauchen auf der Stelle verbieten darf, und laut Gesetz muss das jeder. Meine Güte bei gutefrage belegt man mit Quellen , damit so dumme Leute wie du das auch verstehen, ich brauch das nicht googlen weil Ich das Gesetz kenne und nur den Text raussuchen musste.Wenn Ich das Ohne Quelle hier hin schreibe , ist die Antwort nur halb so viel wert. Du checkst es anscheinend nicht, du als Bürger darfst es nicht zulassen, dass ein Minderjähriger raucht und wenn du es doch tust musst du mit einer Strafe rechnen. Das dies aber selten vorkommt, bestätigt nur deine Unwissenheit, im Gegensatz zu dir weiß Ich was Ich dort zitiert habe. " Sonst in der Öffentlichkeit " heißt überall , oder was verstehst du daran nicht?

Halbammi  16.02.2019, 23:53
@Christiangt

Du hast offensichtlich garnicht verstanden wie unser Staat und unser Rechtssystem funktioniert du Schlaumeier. Nur weil ein Minderjähriger etwas nicht darf heisst das noch nicht, das jedermann ihn dafür strafen darf. Dafür gibt es Strafverfolgungsbehörden oder in diesem Fall "Jugendämter". Es ist auch müssig hier weiter zu diskutieren, du bist völlig verbohrt und Beratungsresisten. Du kannst es ja mal versuchen wenn du so ein Kind siehst es auch nur anzufassen. Viel Glück dabei.

Christiangt  17.02.2019, 01:10
@Halbammi

Du bist anscheinend so dumm zum lesen. Ich habe nicht gesagt, dass man als normaler Bürger Ihn bestrafen darf . Es geht darum, dass Ich mich strafbar mache wenn Ich einen Jugentlichen nicht vom Rauchen abhalte !!!!!!!!!!! Das ist das Problem !!!!!!!!!!!!! Ich habe nie gesagt, dass der Rektor Ihn bestrafen durfte, ich habe dir nur den Hinweis gegeben, dass der Rektor dem Kind das rauchen verbieten muss. Ob er das Kind bestrafen durfte?, dazu habe Ich nicht ein Wort gesagt!!!

Halbammi  17.02.2019, 08:32
@Christiangt
Darf der Direktor das machen?

Ich denke mit diesem Zitat aus der Fragestellung ist eindeutig geklärt werden von uns beiden zu dumm zum Lesen ist.

Christiangt  17.02.2019, 09:25
@Halbammi

Du check es immer nicht nicht!! Ich habe dir auf deinen Kommentar geantwortet nicht auf den das Fragestellers. Du hast behauptet "der Direktor darf garnichts" , das stimmt so nicht. Der Direktor darf dem Schüler das rauchen verbieten, Ob der Direktor Ihn auch bestrafen darf , wie gesagt dazu hab Ich kein Wort gesagt. Wie gesagt du bist nicht nur zu dumm zum lesen, sondern auch noch zu dumm etwas zu verstehen. Man kann es nicht glauben, dass du älter als Ich bist.

Halbammi  17.02.2019, 10:27
@Christiangt

Meine Fresse sowas beratungsresistentes ist mir ja noch nicht untergekommen. Der Direktor darf außerhalb der Unterrichtszeit und abseits des Schulgelände s auch nichts. Ebeb weil er dann keinerlei Sorgebefugnis oder Hausrecht hat. Das sage ich dir nach Rücksprache mit einer Fa für familienrecht, die ich gerade hier in der Sporthalle mit seinem senf in ihrer Freizeit behelligen. Jetzt sage ich auch nichts weiter. Schönen Sonntag noch.

Du darfst während des Schulbetriebes das Schulgelände nicht ohne Erlaubniss verlassen.

Wenn du also in einer Pause ausserhalb des Geländes erwischt wurdest, so ist der Verweis rechtens